Naturschützer drohen, wegen des Rosensteintunnels vor Gericht zu ziehen. Foto: dpa

Sollte der Gemeinderat kommenden Donnerstag den Satzungsbeschluss zum Bau des Rosensteintunnels endgültig absegnen, hat der Arbeitskreis Stuttgart des Landesnaturschutzverbands angekündigt, vor das Verwaltungsgericht zu ziehen.

Stuttgart - Sollte der Gemeinderat kommenden Donnerstag den Satzungsbeschluss zum Bau des Rosensteintunnels endgültig absegnen, hat der Arbeitskreis Stuttgart des Landesnaturschutzverbands (LNV) angekündigt, vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. „Wir sind derzeit auf der Suche nach einem betroffenen Feuerbacher Bürger, der Klage einreicht“, sagte Annette Michl vom LNV auf einer Pressekonferenz. Dieser Schritt sei jedoch die allerletzte Konsequenz. „Wir sind optimistisch, dass die Gemeinderäte unsere Kritik anhören und ernst nehmen“, betonte Annemarie Raab von der Schutzgemeinschaft Krailenshalde. Zunächst solle der Gemeinderat den Beschluss vertagen, „bis alle Fakten geklärt sind“.

Das 200 Millionen Euro schwere Projekt Rosensteintunnel sorgt seit Monaten für Streit. Nach Ansicht des LNV sind schon die Verkehrsgutachten zu dem Projekt lückenhaft. „Wir fordern seit langer Zeit die kompletten Zahlen der Verkehrsbelastung, etwa für die obere Pragstraße“, sagte Joseph Michl, der den LNV in Verkehrsfragen berät. Man könne aus dem Gutachten nicht nachvollziehen, wohin der vom Rosensteintunnel verursachte Mehrverkehr dort abfließt. „Die Stadt aber weigert sich, diese Zahlen transparent zu machen.“

Das Gutachten geht außerdem bis 2020 von einem natürlichen Verkehrswachstum von 20 Prozent auf der B 10/Pragstraße aus. Das sei jedoch „völlig unrealistisch, da es bereits jetzt eine Stagnation des Verkehrsaufkommens gibt“, erklärte Michl. Für den Stadtteil Feuerbach hat das laut LNV schwerwiegende Folgen. „Die Stadt hat den Feuerbachern stets eine Entlastung versprochen, indem der Verkehr über die Borsigstraße durch das Industriegebiet zur B 10 geleitet wird“, sagte Annette Michl. Dabei zeigten die Lärmgutachten, dass genau das Gegenteil der Fall sein werde. Weil nach geltendem Recht Anwohner aber die Möglichkeit haben müssten, ihre Betroffenheit zu erkennen, sieht der LNV „gute Chancen im Falle einer Klage“.