Das um fünf Meter erhöhte Hallendach in Schmiden Foto: Patricia Sigerist

Der Streit um 358 000 Euro Zuschuss des Landes für das erhöhte Hallendach in Fellbach-Schmiden ist vom Tisch. Die Beteiligten einigten sich auf einen Vergleich, wonach die Stadt lediglich 90 000 Euro zurückzahlen muss.

Fellbach - Die juristische Auseinandersetzung zwischen Fellbach und dem Land um 358 000 Euro ist beigelegt. Das Geld hatte die Stadt im Jahr 2003 erhalten, um das Dach einer Schmidener Sporthalle von sieben auf zwölf Meter zu erhöhen. Der Umbau (Gesamtkosten 750 000 Euro) ermöglichte den Rhythmischen Sportgymnastinnen, „unserer Elitetruppe im Bereich des Spitzensports“ (OB Christoph Palm), ihre Keulen, Bälle und Bänder auf internationalem Niveau in die Höhe zu werfen.

Völlig perplex reagierten die Fellbacher Verantwortlichen im April 2013, als das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die 358 000 Euro sowie zusätzliche Zinsen von bis zu 50 000 Euro zurückforderte. Begründung: Weil in der Halle auch Bandenwerbung aufgehängt ist und somit Geld eingenommen wird, habe Fellbach wirtschaftliche Zwecke verfolgt und gegen den strikten Grundsatz der Gemeinnützigkeit verstoßen, der mit diesem Zuschuss im Rahmen des Programms Zukunftsoffensive III verbunden sei. Die Stadt wollte dies indes nicht schlucken und startete im Mai 2013 eine sogenannte Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart. Dies muss nun allerdings keine Entscheidung mehr treffen. Denn die Konfliktparteien haben sich außergerichtlich geeinigt. Entsprechend diesem Vergleich zahlt die Stadt Fellbach 90 000 Euro zurück. Dir restlichen 258 000 Euro plus Zinsen überweist das Land an die Baden-Württemberg-Stiftung zurück.