Wie lange wird das Gebetshaus in Oberaichen noch ungenutzt Wind und Wetter trotzen müssen? Foto: Natalie Kanter

Der Bundesgerichtshof ist das dritte Gericht, das sich mit dem Streit um den Weiterbau der Moschee im Oberaichener Gewerbegebiet in Leinfelden-Echterdingen beschäftigt. Am Freitag soll das Urteil verkündet werden.

Auf viele Fragen des Moscheestreits wird der fünfte Zivilsenat des Bundesgerichtshofes an diesem Freitag Antworten liefern. Die Richter werden um 9 Uhr in Karlsruhe verkünden, ob der muslimische Verein VKBI auch aus ihrer Sicht verpflichtet ist, das Erbbaurecht und den Baugrund für das Moscheeprojekt im Oberaichener Gewerbegebiet an die Stadt Leinfelden-Echterdingen zurückzugeben. Der Zivilsenat wird erklären, ob der sogenannte Heimfall, den die Stadt ausgesprochen hatte, zulässig und auch angesichts der Religionsfreiheit verhältnismäßig war. Er wird auch darüber urteilen, ob dem Verein eine Entschädigung zusteht oder nicht. Durch diese Antworten wird neuer Schwung in die festgefahrene Angelegenheit kommen.