Wenn am Naturfreundehaus an der Roßhaustraße in Degerloch privat gefeiert wird, fühlt sich ein Nachbar davon belästigt. Foto: Katharina Kraft

Im Rechtsstreit zwischen einem Anwohner und den Naturfreunden Degerloch wird nun der Verwaltungsgerichtshof Mannheim eine Entscheidung treffen. Eine gütliche Einigung war gescheitert und zur Mediation waren nicht alle Beteiligten bereit.

Degerloch - Im Rechtsstreit zwischen den Degerlocher Naturfreunden und einem Anwohner unter anderem wegen zu lauter Feiern am Naturfreundehaus wird nun das Gericht eine Entscheidung treffen. Das hat Karsten Harms, der Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, bei dem der Fall inzwischen liegt, auf Nachfrage unserer Zeitung bekannt gegeben.

Eine gütliche Einigung war wie berichtet gescheitert. Danach bekamen die beiden Parteien bis zum vergangenen Montag Zeit, zuzustimmen, die Sache an die Güterichterin beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) zu verweisen. Das haben laut Harms jedoch nicht alle Beteiligten getan.

Kein Elan mehr nach neun Jahres Rechtsstreit

Schon vor Ablauf der Entscheidungsfrist haben die Naturfreunde und ihr Anwalt unserer Zeitung gegenüber angedeutet, dass sie ein Mediationsverfahren nach den gescheiterten Gesprächen mit dem Kläger nicht mehr als sinnvoll erachten. Nach einem fast neun Jahre dauernden Rechtsstreit durch alle Instanzen habe man keinen Elan mehr. Immerhin gebe es noch die Option, dass die Klage des Nachbarn komplett fallengelassen wird.

Wie die Entscheidung aussehen wird, kann VGH-Sprecher Karsten Harms nicht sagen. Mit einer Entscheidung könne nicht nur ein Urteil gemeint sein. Zum Beispiel könne auch ein Beweisbeschluss oder die Wiederöffnung der Verhandlung beschlossen werden. „Der zuständige 8. Senat wird den Beteiligten in Kürze eine Entscheidung bekannt geben“, so Harms.