Zwei Grundschüler konzentrieren sich auf die Arbeit an ihren Hausaufgaben. Foto: dpa/Patrick Seeger

Ab 2026 haben in Baden-Württemberg alle Erstklässler ein Recht auf Ganztagsbetreuung. Es zeichnet sich ab: Betreuung wird etwas kosten, und es gibt sie nicht an jeder Schule.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der ab 2026 flächendeckend in ganz Deutschland gilt, wird nach Einschätzung des baden-württembergischen Städtetags im Land nicht an allen 2300 Grundschulen eingelöst werden können und nicht kostenlos sein. Das geht aus einem Positionspapier des kommunalen Spitzenverbandes hervor, das unserer Zeitung vorliegt. Ziel bei der Umsetzung müsse ein „Netz an bedarfsgerechten Betreuungsangeboten“ in „zumutbarer Entfernung vom Wohnort der Schülerinnen und Schüler“ sein, so der Verband. Dieses Netz müsse in Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Landkreisen gestaltet werden. Der Städtetag fordert die Landesregierung auf, die Bürger frühzeitig auf das Anfallen von Betreuungsgebühren einzustimmen, um Fehleinschätzungen und etwaige Fehlentwicklungen zu vermeiden.