Kultusministerin Theresa Schopper Foto: dpa/Christoph Schmidt

Der Rechtsanspruch auf Betreuung an der Grundschule gilt ab 2026, und viele Fragen sind noch nicht geklärt. Aufschub ist trotzdem keine Option, meint Autorin Bärbel Krauß.

Die Zeit rennt, und bei der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an den Grundschulen ist noch vieles offen. Deshalb ist es erstens gut und zweitens hohe Zeit, dass Kultusministerin Theresa Schopper und die kommunalen Spitzenverbände im Land anfangen, in Regionalkonferenzen die Bedingungen für die Umsetzung auszuloten.