Mit der Ganztagsbetreuung soll die Chancengleichheit von Kindern verbessert werden. Foto: imago/JOKER

Eine illustre Runde aus Politik und Praxis diskutiert in Remshalden über den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen. Es zeigt sich: Es gibt viele offene Fragen, und die Rahmenbedingungen stimmen nicht.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen soll bundesweit ab dem Schuljahr 2026/2027 gelten – mit einem Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen, inklusive Unterrichtszeit. Einig waren sich die Teilnehmer der Podiumsdiskussion am Freitag in der Wilhelm-Enßle-Halle in Remshalden, dass es der richtige Weg ist, um die Chancengleichheit von Kindern zu verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Solange Ausgestaltung und Finanzierung noch offen sind, hält sich die Freude über das allgemein als sinnvoll erachtete Vorhaben allerdings in Grenzen.