Das Amtsgericht Ludwigsburg hat zwei Männer wegen Geldfälschung und Betrugs zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Foto: dpa

Sie wollten mit gefälschten Scheinen ihre Geldsorgen mildern: Wegen Geldfälschung und Betrugs hat das Amtsgericht Ludwigsburg am Dienstag zwei Männer verurteilt, die 100-Euro-Blüten in Umlauf gebracht haben.

Ludwigsburg - Er hoffte, seine Geldsorgen vorerst los zu sein: Der 44-Jährige hatte im Jahr 2014 Falschgeld im Wert von 5000 Euro von einer Reise nach Italien mitgebracht. Zumindest einen Teil der 100-Euro-Blüten brachte er in Deutschland in Umlauf, zudem zahlte sein 46 Jahre alter Cousin mit einem der gefälschten Scheine in einer Bar. Deshalb mussten sich die beiden Männer aus Markgröningen am Dienstag vor dem Amtsgericht Ludwigsburg verantworten. Wegen Geldfälschung und Betrugs wurden sie zu eineinhalb Jahren sowie zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, jeweils auf Bewährung.

Bei seinen Täuschungen versuchte der 44-Jährige offenbar stets, so niedrige Beträge wie möglich mit den Blüten zu zahlen, um möglichst viel legales Rückgeld zu erhalten. So beglich er im August 2014 einen Einkauf bei einem Discounter im Wert von rund vier Euro mit einer 100-Euro-Blüte.

Am Abend des selben Tags gab er offenbar nach einer gemeinsamen Familienfeier seinem mitangeklagten Cousin ebenfalls einen gefälschten Schein. In der Bar einer Spielhalle ließen sich die beiden ihre Falschgeld-Scheine gegen Kleingeld wechseln, das sie angeblich für Zigaretten und die Spielautomaten brauchten. Der 46-Jährige nutzte einen Teil seiner Beute anschließend tatsächlich zum Spielen. Im Dezember beglich der Hauptangeklagte erneut die Rechnung für den Einkauf in einem Discounter mit einer Blüte.

Das Falschgeld wird zunächst von allen angenommen

In allen Fällen wurde das Falschgeld zunächst angenommen – erst bei der Abrechnung und Prüfung der Scheine am Abend fiel der Betrug auf. Die Polizei stieß bei ihren Ermittlungen im Jahr 2014 zwar auf die Angeklagten, doch diese bestritten zunächst, von Falschgeld gewusst zu haben. Erst als ein Kollege des 44-Jährigen in diesem Sommer durch Zufall 37 gefälschte 100-Euro-Scheine in dessen Spind fand, gab der Angeklagte zu, diese erworben und an seiner Arbeitsstelle versteckt zu haben.

Da er bei seiner Vernehmung davon gesprochen hatte, 50 Blüten erworben zu haben, geht das Gericht davon aus, dass insgesamt 13 Falsifikate in Umlauf gebracht, aber nicht alle als solche identifiziert wurden. Vor Gericht zeigte der 44-Jährige Reue und erklärte, zur Tatzeit in einer schwierigen finanziellen Situation gewesen zu sein. Kurz vor seiner Reise nach Italien im Sommer 2014 habe er seine Arbeit verloren und sei zudem abhängig von Methadon gewesen. Eigentlich habe er nur einige Tage bei Bekannten in Süditalien bleiben und Spezialitäten aus der Region für seine Familie in Deutschland mitbringen wollen. Doch zufällig habe er zwei Männer kennengelernt, die ihm von ihrem Falschgeld erzählten – und ihm solches auch zum Kauf anboten. Angesichts seiner damals prekären finanziellen Lage habe er eingewilligt und die 100-Euro-Blüten zum Preis von je 20 Euro gekauft.

Beide Angeklagte haben zahlreiche Vorstrafen

Auch der 46-jährige Mitangeklagte hatte offenbar Geldprobleme, nicht nur wegen häufiger Arbeitslosigkeit und Krankheit, sondern auch wegen zahlreicher Geldstrafen: Mehr als ein Dutzend Mal wurde er von Gerichten wegen verschiedener Delikte wie Raub, Erpressung oder Drogenhandels verurteilt, in zwei Fällen auch zu mehrjährigen Haftstrafen. Aber auch der 44-Jährige war vor der Verhandlung am Dienstag am Amtsgericht kein unbeschriebenes Blatt: Der Familienvater wurde zuvor bereits vier Mal verurteilt und saß mehrere Jahre hinter Gittern.