Ab dem 17. Mai will das Landgericht in Augsburg wieder gegen Prinz von Anhalt verhandeln. (Archivfoto) Foto: dpa

Der Haftbefehl ist zwar außer Vollzug, doch weil sein Reisepass fehlt, muss Marcus Prinz von Anhalt noch länger im Gefängnis Augsburg einsitzen. Er ist wegen Steuerhinterziehung angeklagt.

Augsburg - Das Tauziehen um die Untersuchungshaft des wegen Steuerhinterziehung angeklagten Marcus Prinz von Anhalt geht weiter. Obwohl das Münchner Oberlandesgericht (OLG) den Haftbefehl gegen den 49-Jährigen außer Vollzug gesetzt hat, darf der aus Pforzheim stammende Bordellbesitzer das Gefängnis in Augsburg vorläufig nicht verlassen. Grund ist ein fehlender Reisepass, wie eine Augsburger Justizsprecherin und der Anwalt des Angeklagten am Donnerstag übereinstimmend berichteten.

Das Landgericht in Augsburg will ab 17. Mai wieder gegen Prinz von Anhalt verhandeln, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) ein erstes Urteil aufgehoben hat. Der Mann hatte eine vierjährige Gefängnisstrafe wegen Hinterziehung von mehr als 800 000 Euro bekommen. Er soll unzulässig seine Luxusautos von der Steuer abgesetzt haben. Der BGH monierte die Strafhöhe und verwies den Fall nach Augsburg zurück.

Anwalt: Freilassung zu Unrecht verwehrt

Nachdem das Gericht wegen Fluchtgefahr erneut die Untersuchungshaft für den 49-Jährigen angeordnet hatte, legte das OLG in dieser Woche die Auflagen fest, unter denen Prinz von Anhalt aus der U-Haft darf. Die Kaution von 200 000 Euro hat der Angeklagte bezahlt. Doch das Landgericht verlangt auch die Vorlage eines dritten Reisepasses, den es laut dem Angeklagten nicht gibt. Die Freilassung werde Prinz von Anhalt daher „zurzeit zu Unrecht verwehrt“, kritisierte sein Rechtsanwalt Patrick-Marvin Rehkatsch. Die Gerichtssprecherin wies dies zurück: Die Augsburger Justiz halte sich nur an die Auflage des OLG, wonach „sämtliche Ausweisdokumente“ vorgelegt werden müssten.

Geboren wurde Prinz von Anhalt unter dem Namen Marcus Eberhardt. Den adelig klingenden Namen hat er von Frederic Prinz von Anhalt gekauft.