S-21-Gegner im Strahl des Wasserwerfers Foto: dpa

Im Prozess gegen zwei Polizisten vor dem Stuttgarter Landgericht hat erstmals der Staffelführer der Wasserwerfer ausgesagt. Eigentlich sollte geklärt werden, wie viel Schuld sie an den zahlreichen tragen. Aber das geriet beinahe zur Nebensache.

Stuttgart - Der Großeinsatz der Polizei zur Räumung des Schlossgartens am 30. September 2010 ist von Anfang an aus dem Ruder gelaufen. Das hat am Mittwoch der bereits wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilte Staffelführer der eingesetzten Wasserwerfer gesagt. Er war als Zeuge vor dem Stuttgarter Landgericht geladen. Eigentlich soll dort geklärt werden, wie viel Schuld an den zahlreichen Verletzten zwei Einsatzabschnittsleiter der Polizei tragen. Doch angesichts der Ausführungen des Zeugen geriet das fast zur Nebensache.

Demnach lief beim Einsatz der Wasserwerfer so ziemlich alles schief. Die Staffel aus Biberach wurde kurzfristig auf einen früheren Termin nach Stuttgart bestellt und das mit vier Fahrzeugen statt wie ursprünglich geplant mit zwei. Am Einsatzort im Schlossgarten mussten die Besatzungen feststellen, dass weder die zugesagten Wasserleitungen noch Digitalfunkgeräte für sie vorhanden waren. Sie konnten sich so nur untereinander, nicht aber mit der Polizeiführung direkt in Verbindung setzen.

„Als wir in den Park kamen, war dort wenig Polizei, aber eine große Menge Demonstranten zu sehen“, so der Zeuge. Darunter die Teilnehmer einer Schülerdemo, von der die Polizisten ebenfalls nichts gewusst hatten. Auch Kräfte zur Absicherung der Wasserwerfer waren zunächst nicht vor Ort. So kam es, dass ein Blockierer unter eines der Fahrzeuge kroch und beim Anfahren um ein Haar überrollt worden wäre. „Das war alles ein wildes Durcheinander.“

Reizgas sei dem Wasser nicht beigemischt worden, betonte der Zeuge. Von den zahlreichen Verletzten habe er erst am nächsten Tag aus den Medien erfahren. Er habe gedacht: „Ich habe einen anderen Einsatz erlebt.“