Die Bundespolizei, hier in Stuttgart, darf schon mit Bodycams (linke Schulter) filmen. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Der Landtag schafft mit großer Mehrheit die gesetzliche Grundlage für sogenannte Bodycams. Doch das sogenannte Pre-Recording ist umstritten.

Stuttgart - Baden-württembergische Polizisten dürfen in brenzligen Situationen erstmals Körperkameras einsetzen. Der Landtag schuf am Mittwoch mit großer Mehrheit die gesetzliche Grundlage für sogenannte Bodycams, die Bild- und Tonaufnahmen von einem Einsatz machen.

„Gewalt gegen Polizisten ist immer auch Gewalt gegen die Gesellschaft als Ganze“, rechtfertigte Innenminister Thomas Strobl (CDU) die Neuerung, die zunächst in den Polizeipräsidien Stuttgart, Freiburg und Mannheim ein halbes Jahr lang getestet werden soll. Er erhofft sich von den Kameras nicht zuletzt eine abschreckende Wirkung auf mögliche Angreifer.

Grüne und CDU, aber auch AfD und FDP stimmten für den Gesetzentwurf. Nur die SPD votierte dagegen, denn sie hatte einen eigenen Entwurf eingebracht. Der sieht zwar ebenfalls den Einsatz von Bodycams vor, allerdings ohne die technische Möglichkeit des sogenannten Pre-Recording. Dabei werden Bild- und Tonsequenzen 60 Sekunden lang auf einem Zwischenspeicher festgehalten und dann von neuen Filmaufnahmen überschrieben. Nur wenn der Polizist „zur Abwehr einer Gefahr für Leib oder Leben“, so der Wortlaut, die Aufnahmetaste drückt, wird diese Zeitspanne der eigentlichen Aufnahme hinzugefügt.

Datenschützer haben Einwände

Solche vorläufigen Bilder seien bei unerwarteten Angriffen für Polizisten wichtig, sagte Strobl. Am Pre-Recording hatte sich in den vergangenen Wochen jedoch eine kontroverse Debatte zwischen der Regierungskoalition und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz entzündet. Dieser hält nämlich das Pre-Recording für einen Verstoß gegen den Datenschutz.

„Diese Bedenken teilen wir nicht“, sagte der CDU-Abgeordnete Siegfried Lorek und verwies auf das Land Hessen: Dort sei dieses Instrument eingeführt worden, ohne dass der Datenschutzbeauftragte dies beanstandet habe. Auch der frühere Justizminister Ulrich Goll (FDP) sagte: „Der Nutzen des Pre-Recordings liegt auf der Hand.“ Es sei maßvoll, wenn die Landesregierung das neue Instrument zunächst in drei Polizeipräsidien erprobe.

Zunächst ein Pilotversuch

Grünen-Fraktionsvize Uli Sckerl sagte: „Wir wollen und wir müssen den Schutz der Polizei bei Einsätzen im öffentlichen Raum verbessern.“ Die Zahl der Angriffe habe zuletzt leider zugenommen. Erst nach sechs Monaten werde man über den dauerhaften Einsatz entscheiden. Die Erfahrungen eines Pilotversuchs in Hessen lasse erwarten, dass Bodycams eine präventive Wirkung haben und die Zahl der Angriffe abnimmt.

Hans Peter Stauch (AfD) sagte, er befürworte den Einsatz von Bodycams ausdrücklich. Aber nur die konsequente Anwendung der bestehenden Gesetze verschaffe der Polizei wieder Respekt. Sascha Binder (SPD) warf der Koalition vor, sie nehme den Datenschutz nicht Ernst. Sie laufe Gefahr, dass das Gesetz am Verfassungsgerichtshof scheitert. Es sei schon bemerkenswert, dass die Grünen einen Gesetz verteidigten, das von Datenschützern so verrissen wurde.