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35-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten, weil er mit Nazi-Musik gehandelt hat.

Stuttgart - Rassismus und Lobeshymnen auf Hitler prägen die Texte von CDs rechtsradikaler Bands, mit denen ein 35-Jähriger von seiner Stuttgarter Wohnung aus bis 2005 im Internet handelte. Der Mann ist nun vor dem Landgericht angeklagt.

Von einem "schwunghaften Handel" mit den Platten spricht die Staatsanwältin bei Verlesung ihrer Anklageschrift, die knapp zwei Stunden dauert. Unter 55 Punkten führt sie prominente und weniger bekannte rechtsradikale Bands aus Deutschland, Skandinavien und Nordeuropa sowie Großbritannien und den USA auf, die auf den CDs zu hören sind. Dazu zählen Landser, Endstufe, Angry Aryans, Blue Eyed Devils, Oithanasie, Sturmtruppen, Werwolf, Radikahl oder Race War. Einige der Bands sind selbst bereits verurteilt. Die verlesenen Text-Proben umkreisen dieselben Themen, sie variieren nur nach Herkunftsland: Hetze und Mordaufrufe gegen Asiaten, Schwarze, Juden, Türken, Homosexuelle, Punker und Kommunisten. Gewettert wird gegen die Rassenschande und die Holocaustlüge, gepriesen werden das Vaterland und Hitler.

Mancher Vers der braunen Rocker lautet freilich schlicht "Sieg Heil!". Zu volksverhetzenden Inhalten kommt allerlei Nazisymbolik auf den CD-Covern. Straftatbestand: Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen.

Angeklagter ist geständig

"Die Anklage stimmt in allen Punkten", legt der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Ihm sei klar gewesen, dass die Inhalte der CDs strafbar seien. Allerdings stünden diese nicht für seine politischen Überzeugungen. "Von den Texten möchte ich mich distanzieren."

Der 35-Jährige wuchs in der einstigen DDR auf, machte 1991 bei der damaligen Reichsbahn eine Lehre zum Facharbeiter. Später kam er nach Stuttgart und arbeitete als Bahnangestellter. Sein Plattenhandel habe sich über Jahre aufgebaut. Während anfangs alles über den Postweg lief, habe sich später der Handel ins Internet verlagert. 2005 kam es bei dem Mann nach einer Anzeige zu einer Hausdurchsuchung.

Sein Verteidiger sagt, es handele sich um eine Sammelleidenschaft. Sein Mandant sei in keiner politischen Partei gewesen und wollte nie Überzeugungsarbeit leisten. Den Umsatz mit den Naziplatten beziffert der Angeklagte auf 500 Euro. Gewinn habe er keinen erzielt, sondern mit dem Geld neue Platten erworben.

Die 7. Große Strafkammer als Staatsschutzkammer hat ihm im Fall eines Geständnisses eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten in Aussicht gestellt. Urteilsverkündung ist am 8. September um 11.30 Uhr.