Die Rundfunkkommission arbeitet derzeit an einer Novelle des Medienstaatsvertrags. Foto: imago

Durch die Einsetzung des Zukunftsrats für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind den Bundesländern Kosten im unteren sechsstelligen Bereich entstanden. Die Einzelheiten.

Durch die Einsetzung des Zukunftsrats für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind den Bundesländern Kosten im unteren sechsstelligen Bereich entstanden. „Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Arbeit des Zukunftsrates belaufen sich auf rund 200.000 Euro“, teilte die rheinland-pfälzische Staatskanzlei auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) in Mainz mit. Die Schlussabrechnung liege noch nicht vor. Rheinland-Pfalz ist das Vorsitzland der Rundfunkkommission der Länder und koordiniert deren Medienpolitik.

Im März 2023 hatte die Rundfunkkommission den mit acht Expertinnen und Experten besetzten Zukunftsrat eingesetzt, damit das Gremium langfristige Perspektiven für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorlegt. Vereinbart wurde damals, dass die Länder die Kosten gemeinsam tragen. Mitte Januar hatte der Zukunftsrat unter dem Vorsitz der früheren Chefin von Gruner + Jahr, Julia Jäkel, seinen Abschlussbericht vorgelegt.

Im Herbst 2024 soll der Reformstaatsvertrag vorliegen

Die Mitglieder des Gremiums haben laut Staatskanzlei pro Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 700 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erhalten. Diese Ausgaben und weitere Sitzungskosten wie etwa Raummiete beliefen sich demnach auf insgesamt rund 142.000 Euro. Zusätzliche Kosten seien „für externe Expertise und Beratung, ein Hearing, Kommunikation, Lektorat“ und anderes in Höhe von etwa 56.000 Euro entstanden“.

Der Zukunftsrat hatte Ende November 2023 ein Hearing abgehalten, zu dem ausgewählte gesellschaftliche Gruppen eingeladen worden waren. Organisiert wurde diese Veranstaltung von einem externen Unternehmen.

Die Rundfunkkommission arbeitet derzeit an einer Novelle des Medienstaatsvertrags, mit der weitere Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf den Weg gebracht werden sollen. Dabei sollen auch Vorschläge des Zukunftsrats berücksichtigt werden, etwa die Empfehlung, den Auftrag der Sender weiter zu schärfen. Die Idee einer neu aufzubauenden zentralen ARD-Anstalt, die alle überregionalen Inhalte bündelt, fand bei den Ländern jedoch keine mehrheitliche Zustimmung.

Im Herbst 2024 soll der Reformstaatsvertrag vorliegen. Laut der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei soll der Entwurf dann „in einem Beteiligungsverfahren zur Diskussion gestellt werden“.