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Mohnhaupt als Zeugin Buback-Mord beschäftigt die Regierung

Steffen Rometsch , vom 08.02.2011 13:41 Uhr
Die frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt Foto: dpa
Die frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt Foto: dpa
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Stuttgart - Der Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker kommt in die entscheidende Phase: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat bei Bundesinnenminister de Maizière (CDU) erneut die Herausgabe einer Geheimakte beantragt. Verweigert er diese, muss das Bundeskabinett von Kanzlerin Merkel entscheiden.

In den Archiven des Bundesamts für Verfassungsschutz an der Kölner Merianstraße lagern Tausende Dokumente von hoher Brisanz. Darunter ist auch eine mehrere Hundert Seiten dicke Akte, für die sich der 6. Strafsenat am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart schon seit geraumer Zeit interessiert - und immer wieder abblitzt. Es sind die gesammelten Protokolle über geheime Befragungen von Verena Becker in den frühen 1980er Jahren.

Zu jener Zeit kooperierte Becker zeitweilig mit dem Verfassungsschutz. Wegen der im Gegenzug zugesicherten Vertraulichkeit wurden die Akten - 227 Seiten Aussagen und 82 Seiten Auswertung - schon vor etlichen Jahren vom damaligen Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gesperrt. Im September 2009 durfte der ermittelnde Bundesanwalt Walter Hemberger in den Räumen des Verfassungsschutzes in Köln zwar alle Dokumente lesen, eine Verwertung der Informationen in der Anklage oder im Gerichtsverfahren erlaubt Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) aber nach wie vor nicht, mit dem Verweis, dass die Veröffentlichung "dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten würde".

Doch mit dieser allgemeinen Floskel will sich der Vorsitzende Richter Hermann Wieland nicht abspeisen lassen und hat daher in der vergangenen Woche eine Gegenvorstellung des Stuttgarter Strafsenats an das Bundesinnenministerium geschickt, in der er abermals die Freigabe der gesperrten Akte beantragt - verbunden mit dem Hinweis, dass der Senat im Falle einer erneuten Ablehnung die Sache zur Prüfung an das Bundeskabinett um Kanzlerin Merkel weiterleiten werde. Damit würde das Oberlandesgericht juristisches Neuland beschreiten. "Ein vergleichbares Vorgehen eines Gerichtes auf Bundesebene ist uns bislang nicht bekannt", bestätigt Gerichtssprecher Matthias Merz auf Anfrage unserer Zeitung.

Ungeachtet der Entscheidung des Innenministers hat das Gericht für die nächsten Wochen mehr als ein Dutzend ehemalige RAF-Terroristen als Zeugen nach Stuttgart geladen. Nach Peter-Jürgen Boock, dessen Befragung am Donnerstag fortgesetzt wird, Sigrid Sternebeck, Silke Maier-Witt und Werner Lotze soll nun mit Günter Sonnenberg, Stefan Wisniewski, Rolf Heißler, Adelheid Schulz, Knut Folkerts, Waltraud Liewald, Sieglinde Hofmann, Rolf Clemens Wagner, Irmgard Möller und Siegfried Haag nahezu die gesamte zweite Generation der RAF in den Zeugenstand. Mit Spannung wird vor allem der 24. März erwartet, wenn Brigitte Mohnhaupt, die Anführerin der zweiten RAF-Generation, auftritt. Offen ist noch, ob auch Christian Klar aussagen soll.

Seit Ende September vergangenen Jahres versucht der Staatsschutzsenat zu klären, wer Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter am 7. April 1977 in Karlsruhe erschoss und ob Becker an der Tat und der späteren Verbreitung der Bekennerschreiben beteiligt war, wie es ihr die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage vorwirft. Michael Buback, der Sohn des Generalbundesanwalts, der als Nebenkläger auftritt, hält Becker sogar für die Todesschützin.

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