Genusswelt
Wein
 

Messwein Mit der Erlaubnis des Bischofs

SIR, 07.02.2013 08:00 Uhr

Stuttgart – Messwein ist der Wein des heiligen Abendmahls. Hierzu muss er von einem Priester gesegnet werden.

Dieser Wein darf nur mit der Erlaubnis des Bischofs produziert werden. Deshalb unterliegt die Produktion dieses Weins auch dem kirchlichen Reinheitsgebot. Er muss also naturbelassen und unaufgebessert bleiben. Chemische sowie geschmackliche Zusatzstoffe sind daher auch verboten. Messweinproduzenten, welche einen Eid schwören müssen, dass ihr Messewein reiner, klarer Wein ist liefern diesen Wein aus.

 
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