Verwaltungsbürgermeister Werner Wölfle Foto: factum/Granville

Bereits im Dezember 2013 hatte der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, eine Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung zu entwickeln. Damit sollen deren Standards und Spielregeln festgelegt werden.

Stuttgart - Die Landeshauptstadt will ihre Bürger mehr an der Entwicklung des Gemeinwesens mitwirken lassen. Dazu präsentierte Verwaltungsbürgermeister Werner Wölfle (Grüne) am Samstag im Treffpunkt Rotebühlplatz die Leitlinien der Stadt für Bürgerbeteiligung.

Weder Nebengemeinderat noch Beteiligungsadel

Bereits im Dezember 2013 hatte der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, eine Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung zu entwickeln. Damit sollen deren Standards und Spielregeln festgelegt werden. Als Stuttgarter Beispiele dieser informellen Beteiligung nannte Wölfle Projekte der Stadtentwicklung und den Bürgerhaushalt. Bürger aller Altersgruppen sollten als „Experten des Alltags“ der Verwaltung neue Ideen geben oder Handlungsalternativen zeigen. Allerdings stellt Wölfle klar: „In der repräsentativen Demokratie trifft die letzte Entscheidung immer der Repräsentant, hier also der Gemeinderat.“ Die Bürgerbeteiligung sei kein „Nebengemeinderat.“ Außerdem wolle man keinen „Beteiligungsadel“. Denn: „Die Wortgewaltigen haben es bisher immer erreicht, sich Gehör zu verschaffen.“

Keine Mitsprache bei Pflichtaufgaben der Kommune

Zum Einsatz kommt die Leitlinie bei Angelegenheiten, die im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats liegen, und bei freiwilligen Aufgaben der Gemeinde. Ausgenommen sind Pflichtaufgaben der Kommune, über die sie nicht selbst bestimmen kann, wie zum Beispiel die vom Land vorgeschriebene Unterbringung von Flüchtlingen.

Weiterhin keine direkte Mitsprache gibt es auch bei Fragen der inneren Organisation der Verwaltung, im Meldewesen, im Standesamt, bei der Erteilung von Baugenehmigungen oder bei der Haushaltssatzung.

Online-Beteiligung wird möglich

Eine Bürgerbeteiligungsliste führt Projekte auf, bei denen Bürgerbeteiligung bereits erfolgt oder vorgeschrieben ist, wie zum Beispiele bei Angelegenheiten, die das Baugesetzbuch betreffen. Eine Vorhabenliste listet Projekte auf, bei denen Bürgerbeteiligung nicht vorgesehen, aber auch nicht ausgeschlossen ist. Beide Listen sollen ab Frühjahr, wenn der Gemeinderat die Leitlinien beschlossen hat, in den Bezirksämtern ausgelegt werden. Sie sind dann aber auch im Internet unter www.stuttgart-meine-stadt.de zu finden. Dort gibt es die Möglichkeit der Online-Beteiligung.

Wer selbst ein Vorhaben starten will, kann dies auf klassischem Wege über den Bezirksbeirat in Gang bringen. Führt dies nicht zum Erfolg, kann er es mit einer Unterschriftenliste versuchen, braucht dafür aber 2500 Signaturen.