Der Hund gehört beim Gassigehen an die Leine. Foto: dpa

Fast dreimal so viel Hundehalter haben 2010  gegen die Leinenpflicht verstoßen als 2008.

Stuttgart -  Fast dreimal so viel Hundebesitzer haben im vorigen Jahr in Stuttgart gegen die Leinenpflicht verstoßen als noch 2008. Das haben strengere und gezieltere Kontrollen des dortigen Ordnungsamts ergeben. Bei 436 nicht angeleinten Hunden blieb es 298mal nicht nur bei der üblichen Belehrung: In 224 Fällen erhielt der jeweilige Hundebesitzer eine Anzeige, 75mal wurde sogar ein Bußgeld verhängt. 2008 haben 165 Belehrungen zu 70 Anzeigen und schließlich 43 Bußgeldbescheiden geführt.

Dabei ist es für Hundehalter zuweilen nicht ganz einfach, jene Regeln zu beachten, die für ihre Tiere aufgestellt wurden, für den Fall dass sie sich in der Öffentlichkeit bewegen. Das liegt daran, dass es jeder Kommune überlassen ist, Hunderbesitzern mehr oder weniger strenge Vorgaben zu machen. So dürfen etwa in der Landeshauptstadt Hunde auf vielen Gehwegen frei laufen, so sie ihrem Herrchen oder Frauchen aufs Wort gehorchen. Fellbach im Rems-Murr-Kreis, das unmittelbar an Stuttgart grenzt, schreibt hingegen zwingend vor, Hunde im ganzen Stadtgebiet an die Leine zu nehmen. Selbst für Spielplätze, wo Hunde fast überall nichts zu suchen haben, gibt es vereinzelt lockere Regelungen. In Bietigheim-Bissingen ist es ganz den Hundebesitzern überlassen, zu beurteilen, ob ihr Hund an die Leine muss oder nicht.

Allerdings müssen auch in jenen Kommunen in der Region, wo kein durchgängige Leinenpflicht herrscht, Hundehalter bei Konflikten mit Passanten mit Auflagen bis hin zum Maulkorbzwang rechnen. Landesweit einheitlich ist hingegen der Umgang mit sogenannten Kampfhunden geregelt. Für diese Tiere gilt generell Leinenzwang.