Die Betriebsratswahl beim Autobauer Porsche beschäftigt weiterhin die Gerichte. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Der Betriebsrat bei Porsche muss weiterhin um seine Zusammensetzung für eine volle Amtsperiode bangen. Das Landesarbeitsgericht lässt noch offen, ob es die Betriebsratswahl von März 2022 wie die erste Instanz für unwirksam erklärt.

Muss die Betriebsratswahl bei Porsche vom 18. März 2022 wiederholt werden? Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte sie am 6. April dieses Jahres für unwirksam erklärt. Das Unternehmen und der Betriebsrat legten dagegen Beschwerde ein. Doch auch nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg ist die Frage weiterhin offen, weil noch wichtige Punkte zu klären sind. Die 15. Kammer unter Vorsitz von Heide Steer stellte eine Entscheidung bis Ende Februar in Aussicht.