Anstatt Tempo 40 für die Luftreinhaltung gilt in drei Stadtbezirken in Zukunft eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer für den Lärmschutz. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Nach Untersuchungen im Rahmen des Lärmaktionsplans ist es an vielen Hauptstraßen zu laut. Für Abhilfe soll nun ein Tempolimit zwischen 22 und 6 Uhr sorgen. Weitere Stadtbezirke sollen folgen.

In Stuttgart leiden die Anwohner nicht nur unter der viel diskutierten Feinstaubbelastung, sondern auch unter zu viel Lärm. Eine der zentralen Maßnahmen des Lärmaktionsplans ist daher die Untersuchung aller Hauptverkehrsstraßen in der Landeshauptstadt, wo ein Tempolimit auf unter 50 Stundenkilometer rechtlich angeordnet werden muss.