Baden-Württemberg gibt sich diplomatischer als die übrigen Geberländer. Foto: dpa

Ungeachtet der Klage von Bayern und Hessen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Länderfinanzausgleich setzt Baden-Württemberg auf Verhandlungen mit den Nehmerländern. Derzeit sind Bayern, Baden-Württemberg und Hessen die einzigen drei Länder, die über den Länderfinanzausgleich die übrigen 13 Bundesländer finanziell unterstützen.

Stuttgart - Ungeachtet der Klage von Bayern und Hessen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Länderfinanzausgleich, setzt Baden-Württemberg auf Verhandlungen mit den Nehmerländern. Derzeit sind Bayern, Baden-Württemberg und Hessen die einzigen drei Länder, die über den Länderfinanzausgleich die übrigen 13 Bundesländer finanziell unterstützen.

„Wir favorisieren Verhandlungen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. Eine Klage sei der allerletzte Lösungsweg.„Auch im Falle einer erfolgreichen Klage müsste man letztendlich verhandeln.“ Neue Regelungen im Länderfinanzausgleich hält die Landesregierung aber für zwingend notwendig: „Baden-Württemberg als eines von aktuell nur noch drei Geberländern hat ein Volumen erreicht, bei dem das Land an seine Grenzen stößt.“ Am Prinzip des solidarischen Ausgleichs unter den Ländern will Baden-Württemberg aber weiterhin festhalten.

Der Länderfinanzausgleich ist ein Mechanismus zur Umverteilung finanzieller Mittel zwischen den Bundesländern. Im Grundgesetz ist festgelegt, dass „die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen“ wird. Reichere Bundesländer zahlen jährlich an finanziell schwächere Länder Ausgleichsbeträge, um diese mit Mitteln auszustatten, die sie zur Erfüllung ihrer jeweiligen Staatsaufgaben benötigen. Im vergangenen Jahr wurden über den Länderfinanzausgleich 7,9 Milliarden Euro umverteilt. Davon zahlte Bayern etwa die Hälfte, Baden-Württemberg rund 2,7 Milliarden Euro und Hessen 1,3 Milliarden Euro. Bayern und Hessen haben vor einem Jahr Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese Regelung eingereicht. Wann die Klage verhandelt wird, ist noch unklar.

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer bezeichnete die Klage als „Akt der politischen Notwehr“. Die gegenwärtige Regelung sei ungerecht und leistungsfeindlich, sagte der CSU-Politiker. Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier betonte, es sei nicht länger hinnehmbar, dass nur drei Geberländer die 13 Nehmerländer mit immer höheren Summen finanzieren müssten.

„Wir haben zwar keine Klage eingereicht, werden aber unsere Interessen wahren“, sagte der baden-württembergische Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid am Dienstag. „Die drei Geberländer haben eine zu hohe Belastung beim Länderfinanzausgleich.“ Stattdessen müsse der Bund die Länder und Kommunen bei der Bewältigung der Zukunftsausgaben mit mehr Mitteln ausstatten, forderte Kretschmann.

Insbesondere bei der sogenannten Einwohnerveredelung müsse verhandelt werden: Diese Regelung umfasst eine um den Faktor 1,35 höhere Gewichtung der Einwohnerzahlen in Berlin, Hamburg und Bremen. Hintergrund ist, dass die Stadtstaaten Leistungen erbringen, von denen die Einwohner der umliegenden Flächenstaaten profitieren, wie den öffentlichen Nahverkehr, den Bau von Opernhäusern oder Universitäten. „Die Einwohnerveredelung führt zu einer nicht zu rechtfertigenden Besserstellung der Stadtstaaten“, sagte hingegen Finanzminister Schmid. Ziel sei es, dass alle Länder gleich gewertet würden. Auch die Finanzkraft der Kommunen dürfe nicht weiterhin mit einbezogen werden, da diese bereits seit den 90er Jahren finanziell unabhängig seien.

Alle Beteiligten haben noch bis zum 31. März Zeit, ihre Stellungnahmen zur Klage Bayerns und Hessens gegen den Länderfinanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht abzugeben. Baden-Württemberg hat seine Stellungnahme am Freitag eingereicht.