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Regierungspräsidium stuft eine Siedlung an der Marabu- und Pelikanstraße als schützenswert ein.

Neugereut - Der Stadtteil ist um ein Kulturdenkmal reicher. Die Gebäude Marabustraße 22 bis 36 und Pelikanstraße 21 bis 39 wurden kürzlich in die Liste der Kulturdenkmäler in Baden-Württemberg aufgenommen. Eine Besonderheit sind die sogenannten Zackendachhäuser. „Ihre Erhaltung liegt insbesondere wegen ihres dokumentarischen und exemplarischen Wertes sowie wegen ihres Maßes an Originalität und Integrität im öffentlichen Interesse“, schreibt das Regierungspräsidium Stuttgart (RP). „Doch das wäre zu vereinfacht dargestellt, dieses Kulturdenkmal nur auf die Dächer zu beschränken“, meint der Pressereferent Clemens Homoth-Kuhs. Das gesamte Erscheinungsbild der Reihenhausanlage habe den Ausschlag gegeben – von der Größe und Aufteilung der einzelnen Wohnungen bis hin zu den Farben der Fenster. „Es ist einfach alles wie aus einem Guss.“

Für die Eigentümer der 18 Gebäude beziehungsweise der rund 120 Wohnungen bedeutet die Aufnahme der Reihenhaussiedlung in die Liste der Kulturdenkmäler allerdings auch, dass „bauliche Veränderungen jedweder Art“, so Clemens Homoth-Kuhs, erst einmal mit dem Baurechtsamt der Stadt Stuttgart besprochen werden müssen. Das betreffe nicht die Wahl der Tapete, aber beispielsweise die Form und Größe der Fenster oder Türen.

„Fairerweise muss man aber auch sagen, dass der Mehraufwand, der bei baulichen Veränderungen durch den Denkmalschutz entsteht, auch großzügig subventioniert wird“, betont Clemens Homoth-Kuhs. Darüber hinaus seien die steuerlichen Vorteile nicht zu unterschätzen. Die Eigentümer und Anwohner seien von der Aufnahme ihrer Häuser und Wohnungen in die Liste der Kulturdenkmäler Ende 2011/Anfang 2012 schriftlich informiert worden.

Die Architekten Peter Faller aus Lörrach und Hermann Schröder aus Hamburg haben die charakteristische Reihenhaussiedlung entworfen. Die Gebäude entstanden zwischen den Jahren 1972 und 1975 im Auftrag des Siedlungswerks der Diözese Rottenburg-Stuttgart.