Wenn Eltern mit ihren Kindern vor Ferienbeginn in den Urlaub fliegen: Streng genommen ist das ein Verstoß gegen das Grundgesetz, in dem die Schulpflicht verankert ist. Foto: dpa

Kontrollen am Flughafen überraschen dieser Tage Reisende mit schulpflichtigen Kindern.

Stuttgart - Die letzten Tage vor den Ferien sind Schülern die liebsten: Lehrer haben Filme dabei, legen Gesprächsrunden ein, frühstücken zusammen mit ihrer Klasse oder gehen mit ihr zum Wandern und Grillen.

Einige Eltern halten die letzten Schultage daher für verzichtbar. „,Da passiert doch sowieso nichts mehr‘, bekomme ich öfter zu hören“, sagt Renate Schlüter, die geschäftsführende Rektorin der Haupt- und Werkrealschulen in Stuttgart. Dabei seien diese kommunikativen Unternehmungen sehr wichtig für die Klassengemeinschaft.

Den größeren Gewinn sehen die Erziehungsberechtigten freilich in einem günstigen Flugpreis. Der ist in den Ferien deutlich höher, was Eltern immer wieder verlockt, ihr Kind schon vor der unterrichtsfreien Zeit an der Schule abzumelden.

Eltern verstoßen streng genommen gegen das Grundgesetz

Streng genommen ist das ein Verstoß gegen das Grundgesetz, in dem die Schulpflicht verankert ist. Den Eltern, die dagegen verstoßen, ist nicht nur die Schulverwaltung auf den Fersen, sondern auch die Bundespolizei. Am Flughafen Stuttgart hat sie sich in den vergangenen Tagen die reisenden Familien ganz genau angesehen. Hatten die Beamten den Verdacht, dass die Kinder eigentlich im schulpflichtigen Alter sein müssten, wurden sie genauer unter die Lupe genommen. Im Falle von Schulschwänzerei schickt die Bundespolizei nun eine Nachricht an die Schule der Kinder.

„Mich hat vergangene Woche der Anruf einer Frau erreicht, die sich gegen dieses Vorgehen sehr empört hat“, sagt Clemens Homoth-Kuhs, der Pressesprecher des Regierungspräsidiums, das Aufsicht über das Schulwesen führt. Für berechtigt hält er die Kontrollen trotzdem: „Die für Baden-Württemberg gültige Verordnung stützt sich aufs Schulgesetz, und das ist Bundesangelegenheit.“ Wer in der vergangenen Woche nach Mallorca, Griechenland oder in die Türkei reisen wollte, durfte abheben, auch wenn die Bundespolizei einen Verstoß gegen die Schulpflicht festgestellt hatte. So richtig ernst wird’s für Eltern und Schüler erst nach den Ferien, wenn sich die Rektorin oder der Schulleiter bei den Erziehungsberechtigten meldet.

„Ich hatte einen solchen Fall noch nie“, sagt Barbara Graf, die geschäftsführende Rektorin der Gymnasien in Stuttgart, „aber wir müssten dann zunächst mal abgleichen, ob das Kind tatsächlich nicht vom Unterricht befreit war oder ob die Eltern das Schriftstück halt nicht dabeigehabt haben.“ Aus ihrer Erfahrung heraus gebe es vor den Ferien immer mal „einzelne Fälle, in denen man die Begründung der Eltern nachvollziehen könne: beispielsweise ein wichtiges Familienfest, eine Trauerfeier, hohe religiöse Feste und Ähnliches. „Wenn wir allerdings feststellen, dass die Reise nur wegen des günstigeren Flugs früher angetreten worden ist, dann reagieren wir sehr klar. Die Einhaltung der Schulpflicht ist uns wichtig.“

„In der Regel hören sich die Schulleiter die Argumente der Eltern an und können dann abwägen, ob sie es bei einer Ermahnung belassen oder ob sie weitere Schritte einleiten“, sagt Homoth-Kuhs. In der Regel würden sich die Schulen aber um eine gütliche Regelung mit den betroffenen Eltern bemühen, „so dass wir als Widerspruchsstelle in solchen Fällen eher selten gefragt sind.“

Dort, wo die Eltern keine Einsicht gezeigt hatten, wird das Amtsgericht entscheiden

Das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart hingegen wird öfter bemüht als gedacht. „Bei uns gehen regelmäßig Meldungen wegen eigenmächtiger Ferienverlängerung ein“, sagt Thomas Benner, stellvertretender Dienststellenleiter. In diesem Jahr seien 58 Verstöße gemeldet worden, zehn der Verfahren seien bereits abgeschlossen. Dort, wo die Eltern keine Einsicht gezeigt hatten, werde das Amtsgericht entscheiden müssen.

Mit dem Vorjahr kann man die aktuelle Zahl nur bedingt vergleichen, der große Schwung Reisender stellt sich erst vor den Sommerferien ein. 2011 gab es laut Benner 199 eigenmächtige Ferienverlängerungen, „aber wenig Wiederholungstäter“. Einige Verfahren wurden eingestellt, wenn nachträglich eine Schulbefreiungsbescheinigung gezeigt werden konnte. „Um Aufregung zu vermeiden, sage ich meinen Eltern ausdrücklich, sie sollen das Schriftstück auf jeden Fall zum Flughafen mitnehmen“, so Renate Schlüter. Wie viele Familien vor Pfingsten ohne ertappt worden sind, war bis Redaktionsschluss nicht bekannt.