In den Ausschüssen des Gemeinderates sind die Mehrheiten knapp. Foto: Leif Piechowski

Die Änderung des Zählverfahrens bei der Kommunalwahl führt dazu, dass in den Ausschüssen des Stuttgarter Gemeinderates künftig auch kleine Gruppierungen mit nur zwei Stadträten Sitz und Stimmrecht erhalten können. Bisher musste eine Gruppierung dafür mindestens vier Sitze  stellen.

Stuttgart - Stuttgart - Die Änderung des Zählverfahrens bei der Kommunalwahl führt dazu, dass in den Ausschüssen des Stuttgarter Gemeinderates künftig auch kleine Gruppierungen mit nur zwei Stadträten Sitz und Stimmrecht erhalten können. Bisher musste eine Gruppierung für einen Ausschusssitz mindestens vier Sitze im 60-köpigen Stadtparlament stellen, also Fraktionsstärke erreichen.

Nach der Wahlprognose von Sonntag und dem Stimmzettelergebnis von Montag wäre die Alternative für Deutschland (AfD), die zwischen 4,5 und fünf Prozent aller Stimmen eingefahren hat, mit dem neuen Zählverfahren auf jeden Fall in den beschließenden Ausschüssen vertreten, auch wenn die AfD nur drei Stadträte stellen und keine Fraktion bilden könnte.

Verwaltungsbürgermeister Werner Wölfle (Grüne) hat die bisherigen Fraktionen und die Fraktionsgemeinschaft SÖS/Linke über die Neuerung informiert: „Das frühere Zuteilungsverfahren hat die großen Fraktionen überproportional bevorzugt, was bei dem jetzt anzuwendenden Verfahren nicht mehr der Fall ist“, so der Bürgermeister.

Betroffen sind nach Probeberechnungen der Stadt die beschließenden, 17 Mitglieder starken Gremien, also der Verwaltungs-, Technik,- Gesundheits-, Wirtschafts- und Krankenhausausschuss. Nicht alle Themen der Kommune erreichen den Gemeinderat. Wichtige Weichenstellungen und Entscheidungen werden in den Ausschüssen getroffen. So beschloss zum Beispiel der Technikausschuss Anfang Februar, den Bau des umstrittenen Rosenstein-Autotunnels an das Stuttgarter Unternehmen Wolff & Müller zu vergeben. Der Auftrag hat einen Wert von 115,3 Millionen Euro. Der Ausschuss, so Technikbürgermeister Dirk Thürnau (SPD), sei trotz der Riesensumme allein zuständig gewesen. Dies habe man durch das Rechtsamt abklären lassen.

Bisher hatte in den Ausschüssen die öko-linke Mehrheit im Rat einen Sitz mehr als CDU, Freie Wähler und FDP. Die Ausschüsse könnten nun mit der AfD, aber auch mit Zählgemeinschaften zum Beispiel aus Piraten, Stadtisten und Studenten deutlich bunter werden. Diese Zählgemeinschaften müssen, anders als Fraktionsgemeinschaften, nicht dauerhaft sein. Sie können nur dazu gebildet werden, um Ausschusssitze zu ergattern.

Eine dauerhafte Fraktionsgemeinschaft bringt den sie bildenden Gruppen Vorteile wie gemeinsame Räume und gemeinsame finanzielle Zuwendungen (Sekretariat, Sachkostenpauschale). Sie erleichtert die kommunalpolitische Arbeit.