Foto: dpa

Es ist offensichtlich, dass er nicht die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekam. Obwohl Hoeneß die Obergrenze um ein Vielfaches überschritten hatte, blieb das Gericht im unteren Bereich des Strafrahmens.

Swetlana M., einstige Geliebte des Frankfurter Bierkönigs Bruno Schubert, muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Fotomodell hatte sich von dem inzwischen verstorbenen Eigentümer der Brauerei Henninger mit Geschenken überhäufen lassen, auf diese aber keine Schenkungssteuer bezahlt. 750 000 Euro hatte sie dem Fiskus vorenthalten – für das Landgericht Frankfurt war das Grund genug, sie Anfang der Woche zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu verurteilen.

Gemessen daran sind die dreieinhalb Jahre, zu denen Bayern-München-Präsident Uli Hoeneß zwei Tage später verurteilt wurde, gewiss nicht allzu hart. Er hatte immerhin 36mal so viel hinterzogen wie das Frankfurter Fotomodell. Es ist offensichtlich, dass er nicht die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekam. Schon vor Jahren hatte der Bundesgerichtshof festgelegt, dass bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe „eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe noch in Betracht kommt“. Obwohl Hoeneß diese Obergrenze um ein Vielfaches überschritten hatte, blieb das Gericht im unteren Bereich des Strafrahmens. Es hätte für Hoeneß auch schlimmer kommen können.

Offensichtlich hielt das Gericht Hoeneß zugute, dass er kurz vor Prozessbeginn weit mehr unversteuerte Erträge offenlegte als zunächst bekannt. Dieses „überschießende Geständnis“ war für Hoeneß‘ Verteidiger ein Ass im Ärmel – konnte sich der Bayern-Präsident damit doch als reuiger Sünder präsentieren und den vermutlich zutreffenden Eindruck erwecken, er wolle jetzt endgültig reinen Tischmachen. Dass Hoeneß versuchte, sich als ahnungsloses Opfer seines Vermögensberaters zu stilisieren, hat der Richter dagegen zu Recht vom Tisch gewischt. Hoeneß gab sich einerseits als reuiger Sünder, will andererseits aber nicht wirklich gesündigt haben. Das passt nicht zusammen und ist seiner Glaubwürdigkeit abträglich.

Gleichwohl bleibt dieser Prozess unbefriedigend. An Tag eins kamen erst 5,5 Millionen Verlustvorträge hinzu, dann weitere neun Millionen, an Tag zwei stieg die Summe gar von 18,5 auf 27,2 Millionen – und an Tag vier fällt das Urteil auf der Basis der vorläufigen Schätzung einer Beamtin des Finanzamts Rosenheim. Man muss kein Freund ausufernder Prozesse sein, um sich eine etwas genauere Aufklärung des Sachverhalts durch das Gericht zu wünschen. Auch die Frage, warum die ursprüngliche Selbstanzeige wirkungslos blieb, ist nicht überzeugend beantwortet worden – obwohl deren Misslingen der entscheidende Grund dafür ist, dass Hoeneß überhaupt bestraft wurde. Einerseits wies das Gericht darauf hin, dass sich aus Hoeneß’ Angaben keine Steuerschuld habe berechnen lassen – andererseits verließ es sich selbst auf geschätzte Zahlen.

Mit diesem hastigen Verfahren macht sich das Gericht angreifbar, und so kann es durchaus sein, dass der Bundesgerichtshof es wieder kippt. Somit bleibt Hoeneß bis auf weiteres ein freier Mann und darf als unschuldig gelten. Der Preis dafür ist, dass die Ungewissheit für ihn noch monatelang anhalten wird.

k.koester@stn.zgs.de