Der Wasserwerfereinsatz könnte ein weiteres strafrechtliches Nachspiel haben Foto: dpa

Mit dem Strafbefehl gegen den Stuttgarter Ex-Polizeichef Siegfried Stumpf wahrt die Staatsanwaltschaft ihr Gesicht, kommentiert George Stavrakis.

Stuttgart - Jetzt also doch. Der ehemalige Stuttgarter Polizeipräsident Siegfried Stumpf, verantwortlich für den missratenen Polizeieinsatz am 30. September 2010 im Schlossgarten, bekommt einen Strafbefehl – wodurch der inzwischen im Ruhestand befindliche Stumpf als Angeklagter gilt. Akzeptiert er dies, gilt er als vorbestraft, und zwar unabhängig von der Anzahl der Tagessätze. Legt er Einspruch ein, weil er sich keiner Schuld bewusst ist oder er sich zu hart bestraft sieht, wird es zu einem weiteren Wasserwerfer-Prozess kommen.

Damit hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart eine bemerkenswerte Kehrtwende vollzogen. Schließlich hatte die Behörde die Ermittlungen gegen den früheren Polizeichef schon einmal eingestellt. Die Staatsanwaltschaft wahrt ihr Gesicht und zeigt, dass sie auf aktuelle Entwicklungen reagiert.

Im Wasserwerfer-Prozess war Stumpf von den beiden angeklagten Polizeibeamten massiv belastet worden. Die Strafverfolger zogen daraus die logischen Konsequenzen. Das ist zwar ihre ureigene Aufgabe, also selbstverständlich. Trotzdem darf man es lobend zur Kenntnis nehmen.

Damit ist der Spruch von den Kleinen, die man hängt, und den Großen, die man laufen lässt, vom Tisch. Mit Stumpf ist ein Entscheidungsträger im Visier der Justiz. Er war Polizeiführer, er war Chef des Einsatzes, für den mehrere Beamte bereits verurteilt worden sind. Allerdings hat der 64-jährige Ruheständler wie jeder andere auch als unschuldig zu gelten – bis zum Beweis des Gegenteils.

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