Prokonschild in Fußgängerzone. Die insolvente Firma soll übernommen werden Foto: dpa

Die Gläubiger von Prokon müssen weiter bibbern. Besonders die Randgeschäfte von Prokon könnten zu Verlusten führen, meint Wirtschaftsredakteur Walther Rosenberger.

Vor einer Woche atmeten die Prokon-Gläubiger auf. 50 bis 60 Prozent ihres bei Prokon investierten Geldes, würden die Betroffenen zurückbekommen, sagte Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin damals. Die Aussage stimmt – und doch wieder nicht. Mitunter könnte es für die rund 75 000 Genussscheinbesitzer nämlich deutlich dicker kommen.

Die jetzt im Detail bekannt gewordenen Auszahlungsquoten von über 50 Prozent beziehen sich nämlich nur auf das Kerngeschäft Prokons mit Strom und Windrädern. Nur hierauf beziehen sich auch die Angebote der EnBW und des konkurrierenden Genossenschaftsmodells. Gelingt es dem Insolvenzverwalter nicht, die in eigene Gesellschaften ausgegliederten Geschäftsteile rund um Holz und Biomasse zu guten Preisen an andere Investoren loszuschlagen, schnurren die Rückzahlungen an die Prokon-Gläubiger zusammen – auf minimal ein Drittel des eingesetzten Kapitals. Und im Moment meidet der Insolvenzverwalter diese Thematik wie der Teufel das Weihwasser – kein Wunder, galten die Randbereiche von Prokon doch schon immer als Schwäche des Unternehmens.

Ob die Gläubiger mit der EnBW- oder der Genossenschaftsvariante besser fahren, ist Anschauungssache. Wer die EnBW wählt, geht auf Sicherheit und erhält Bargeld. Die Genossenschaft bietet etwas mehr. Allerdings bleibt das Geld im Unternehmen gebunden. Damit bleibt auch das Risiko für die Teilhaber bestehen.