Kanzlerin Merkel ermächtigt die Staatsanwaltschaft im Fall Böhmermann zu ermitteln. Foto: dpa

Die Kanzlerin lässt die Strafverfolgung zu. Nun hat die Justiz das Wort. Dagegen ist nichts zu sagen. Aber Merkels frühe Verurteilung des Textes von Jan Böhmermann lässt ihren Schritt wie eine Verbeugung vor dem türkischen Autokraten Erdogan erscheinen.

Berlin - Die angebliche „Majestätsbeleidigung“ des Satirikers Böhmermann wird also künftig die Staatsanwaltschaft beschäftigen. Angela Merkel hat dafür den Weg frei gemacht. Im Prinzip wäre dagegen nichts zu sagen, weil es eben nicht Sache der Politik sein kann, darüber zu befinden. In einem Rechtsstaat ist das Angelegenheit der Justiz. Nun ist zu hoffen (und zu erwarten), dass schon die Staatsanwaltschaft die Meinungsfreiheit, auch in künstlerisch-satirisch zugespitzter Form, nachdrücklich verteidigt und es nicht zur Anklage kommen lässt. Es wäre eine klare und unmissverständliche Ansage an den selbstherrlichen Autokraten Erdogan: In einer pluralistischen Gesellschaft bestimmt nicht der Wille des Regierungschefs die Grenzen der Meinungsfreiheit, sondern Gesetz und Verfassung.

Nur leider entsteht ein ganz anders Bild. Angela Merkel hat nämlich nicht von Anfang an die unmissverständliche Haltung eingenommen, die aus ihrer wohlgesetzten und gut formulierten Erklärung spricht. Ohne Not und Bedacht hatte sie schon früh das angebliche Schmähgedicht als „bewusst verletztenden Text“ gebrandmarkt. Das wirkte wie ein fast verzweifelter Versuch, den Mann am Bosporus milde zu stimmen, von dem vielleicht – aufgrund seiner Schlüsselrolle in der Flüchtlingspolitik – ihr ganzes innenpolitisches Schicksal abhängt.

Es war ein schwerer Fehler. Nun macht Merkel das Richtige zu spät. Unbeschadet kommt sie aus der Sache nicht mehr heraus.