Mancher Gockel gilt als ausdauernder Kräher – auch bei den Stammheimer Kleintierzüchtern geht den Kontrahenten die Puste nicht aus. Eine Einigung ist nicht in Sicht. Foto: stz

Auch nach dem Urteil des Landgerichtes ist der Zwist bei den Kleintierzüchtern nicht beigelegt. Einige Mitglieder hatten sich im vergangenen Jahr vor dem Landgericht erstritten, dass sie als ordentliche Mitglieder anerkannt werden müssen, obwohl die Mehrheit in einer Hauptversammlung sie gar nicht mehr dabei haben wollte.

Stammheim - Am liebsten würde sich Alfred Mages ausschließlich seinen Tauben widmen. Doch der Vorsitzende des Stammheimer Kleintierzuchtvereins ärgert sich über Richter und einige seiner Vereinsmitglieder, mit denen er seit Jahren im Clinch liegt. Letztere hatten sich im vergangenen Jahr vor dem Landgericht erstritten, dass sie als ordentliche Mitglieder anerkannt werden müssen. Und das, obwohl die Mehrheit in einer Hauptversammlung sie gar nicht mehr dabei haben wollte (wir berichteten). „Diesen Leuten ging es in erster Linie nur darum, unsere Vereinsgaststätte zu nutzen, fürs Züchten haben sie sich nicht interessiert“, wirft ihnen Mages vor. Gesehen hat er die Kläger seit dem Gerichtsverfahren nicht mehr, zumindest nicht in der Vereinsgaststätte. „Wir haben ihnen ein Kantinenverbot erteilt“, sagt der Vereinsvorsitzende.

Auch der ehemalige Schriftführer wehrt sich

Auch ein anderes Noch-Mitglied möchten er und seine Vorstandsmitglieder in Zukunft lieber nicht mehr auf dem Vereinsgelände antreffen: Rainer Salzer, den ehemaligen Schriftführer. Salzer war im Dezember 2012 wegen angeblicher „extremer rücksichtsloser Schädigung des Vereins“ ausgeschlossen worden. Dagegen hatte er vor dem Amtsgericht geklagt – und gewonnen. „Man hatte mich in einer Versammlung vom Verein ausgeschlossen, zu der gar nicht alle Mitglieder eingeladen waren“, erklärt Salzer. „Somit war die Veranstaltung als solche und damit mein Rauswurf unwirksam.“

Das Verhältnis der Streithähne hat sich dadurch nicht gebessert: Salzer flatterte nur kurze Zeit nach der Urteilsverkündung die Kündigung seiner Parzelle ins Haus. Jedoch hält er von deren Wirksamkeit ebenso wenig wie vom Versuch, ihn rauszuwerfen. „Wie unschwer auf der Kündigung des Pachtvertrages zu erkennen ist, haben hier sogenannte Ausschussmitglieder unterschrieben, welche gar nicht in einer ordentlichen Sitzung gewählt wurden“, sagt Salzer. Die Kündigung hält er für nichtig. Obendrein wirft er dem Vereinsvorsitzenden vor, dass der seit Jahren keine ordnungsgemäßen Hauptversammlungen einberufen habe. Auch im vergangenen Jahr habe es keine gegeben, obwohl die Satzung den jährlichen Turnus vorschreibe.

Nägel mit Köpfen machen

Alfred Mages seinerseits bestätigt, dass es seit Dezember 2012 keine Hauptversammlung mehr gegeben hat. „Wir wollen nicht ständig eine Versammlung abhalten, solange so viele Dinge noch ungeklärt sind“, begründet der Vereinsvorsitzende die lange Auszeit. Spätestens bis Dezember 2014 solle dies jedoch nachgeholt werden. „Wir wollen in der Versammlung Nägel mit Köpfen machen und diejenigen Mitglieder streichen, die wir in der vergangenen Versammlung bereits ausgeschlossen hatten“, sagt Mages. „Auch eine neue Satzung wollen wir verabschieden, die unterscheidet zwischen Mitgliedern mit und ohne Stimmrecht.“ Außerdem solle dann bei der Versammlung endlich der „ordnungsgemäße Ausschluss“ von Rainer Salzer aus dem Verein vollzogen werden. „Das wollen wir aber erst dann machen, wenn er seine Parzelle übergeben hat.“ Seine Tiere hat Salzer bereits bei einem anderen Kleinzierzuchtverein in Zazenhausen untergebracht; nun streiten sich er und Mages noch über den Preis, den die Voliere und Hütte wert sind. Womöglich muss ein Gutachter eingeschaltet werden.

Rainer Salzer indes hat sich mit seinem Ärger über den Verein und dessen Vorstand an den Vorsitzenden des Landesverbandes der Rassekaninchenzüchter, Ulrich Hartman, gewandt: „Ersichtlich ist aus beiden Urteilen, dass hier offensichtlich der Kleintierzuchtverein Stammheim entgegen der Satzung des Kleintierzuchtvereins agiert und auch schon seit längerem das Ansehen der Kleintierzucht in Verruf bringt“, schrieb Salzer. Die Reaktion war mager. Zur Antwort habe er lediglich eine Mail erhalten, in der stand, dass sein Anliegen weitergeleitet werden würde.

Langweilig wird den Richtern nicht

Und was sagen die Richter dazu? Die Tatsache, dass Mitgliederversammlungen nicht abgehalten wurden, sieht man beim Landgericht nicht so eng, wie Salzer das tut. „Die Vereinsautonomie wird generell als ein hohes Gut erachtet“, erklärt ein Gerichtssprecher. Probleme im Verein könnten und sollten möglichst innerhalb des Vereins, sprich von den Mitgliedern über die Mitgliederversammlungen, geregelt werden – gegebenenfalls über außerordentlich einberufene Versammlungen. Die Behörden hielten sich grundsätzlich aus Vereinsangelegenheiten heraus – solange es nicht um strafrechtliche Belange wie beispielsweise Betrug oder die Bildung einer terroristischen Vereinigung gehen würde. Es sei Aufgabe der Mitglieder, den Vorstand zu kontrollieren und so für Ordnung im Verein zu sorgen – beispielsweise dadurch, das sie einen Vereinsvorsitzenden abwählen beziehungsweise bestätigen.

Ungeachtet dessen stehe es selbstverständlich jedem Bürger frei, mit seinem jeweiligen Anliegen vor Gericht zu ziehen. Langweilig wird den Richtern wohl auch in Zukunft nicht: „Eines ist sicher: Streitigkeiten in Vereinen sind ein weites Feld und steter Quell für neue Prozesse.“ Auch wenn am Ende kein Hahn danach kräht. . .