Baden-Württembergs Wald ist überwiegend in privater und kommunaler Hand Foto: dpa

Bäume sind ein gewaltiger Wirtschaftsfaktor: Die Forstverwaltung erwirtschaftet jedes Jahr Hunderte Millionen Euro – auch im Auftrag von privaten Waldbesitzern. Doch dieser Praxis schiebt das Kartellamt nun einen Riegel vor.

Stuttgart - Das Bundeskartellamt will dem Land ab 2015 aus Wettbewerbsgründen untersagen, dass es das Nadelholz von Tausenden Gemeinden und Privatwaldbesitzern auf den Markt bringt. Ein Sprecher des baden-württembergischen Agrarministeriums bestätigte entsprechende Informationen unserer Zeitung.

Landesforstpräsident Max Reger hat kurz vor Weihnachten sämtliche Landräte und Oberbürgermeister mit einem Brief vorgewarnt und auf die „weitreichende Bedeutung“ des Eingriffs hingewiesen. Dieser werfe auch „grundlegende Fragen zum Dienstleistungsangebot der Forstverwaltung“ auf.

Sollte der Beschluss der Kartellbehörde rechtskräftig werden, zu dem die Betroffenen bis Ende Januar Stellung nehmen können, bedeutete dies das Ende einer jahrzehntelangen Praxis. Die staatliche Forstverwaltung verkauft nämlich nicht nur das Holz von mehr als tausend Kommunen und mehr als 200 000 Privateigentümern, sondern berät diese auch forstwirtschaftlich.

Das Land sieht darin einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit des ländlichen Raumes, weil mit einer Bündelung des Angebots größere Liefermengen und somit bessere Preise erzielt werden können. Das Bundeskartellamt wertet die zentrale Holzvermarktung jedoch als einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, da die Landesforstbehörden das „Marktgeschehen bestimmen“ könnten, wie es im jüngsten Tätigkeitsbericht der Bonner Behörde heißt, die diese Praxis bereits seit 2009 beargwöhnt.

Vor allem die Kooperation mit größeren Privatwaldbesitzern scheint den Wettbewerbshütern ein Dorn im Auge zu sein, denn sie ziehen für das Verbot nun eine Grenze von 100 Hektar Besitzgröße. Davon sind vor allem die Gemeinden betroffen, denn im Durchschnitt verfügt jede der 1102 Kommunen des Landes über rund 500 Hektar Wald.

Über die Folgen des Beschlusses wollte sich das Ministerium mit dem Hinweis auf den laufenden Abstimmungsprozess noch nicht äußern. Beim Landkreistag rechnet man damit, dass Kommunen und Privatwaldbesitzer, die zusammen drei Viertel der gesamten Waldfläche ihr Eigen nennen, separate Vermarktungsorganisationen gründen müssen.

„Das Problem kann sein, dass das Holzangebot für Großabnehmer dann zu gering ist“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Eberhard Trumpp, unserer Zeitung. Auch die Erlöse könnten darunter leiden. Die kommunalen Spitzenverbände strebten deshalb gemeinsam mit der Holz- und Sägeindustrie, den privaten Waldbesitzern und dem Land eine Lösung an, die eine Kooperation erlaube, aber kartellrechtlich unbedenklich sei.

Ob das Bundeskartellamt einen solchen Weg zulässt, ist jedoch fraglich. Mit der bisherigen Wettbewerbsförderung des Landes auf dem Feld der Holzvermarktung zeigt sich die Bonner Behörde jedenfalls nicht zufrieden. „Die Wettbewerbsverhältnisse beim Vertrieb von Rundholz haben sich im Berichtszeitraum nicht wesentlich verbessert“, heißt es im Tätigkeitsbericht für die Jahre 2011 und 2012.

Dabei verlangt die Landesverwaltung – neben den 46 unteren Forstbehörden gibt es zur Vermarktung größerer Mengen noch die Gesellschaft ForstBW – bereits höhere Gebühren von den privaten und kommunalen Auftraggebern. 0,80 Euro pro Festmeter zahlen die Waldbesitzer, wenn sie das Forstamt mit dem Verkauf ihrer Baumstämme beauftragen. Bis August 2012 waren es noch 0,55 Euro gewesen. Auch die übrigen Dienstleistungen müssen honoriert werden.

Mit dieser Gebührenerhöhung solle das Geschäftsfeld Holzvermarktung für private Unternehmen verbessert und damit der Wettbewerb indirekt gesteigert werden, klärte die Forstkammer Baden-Württemberg – die Interessenvertretung der privaten und kommunalen Waldbesitzer – ihre Mitglieder auf.

Doch der Wettbewerb kam damit offenbar nicht in Gang. „Zum einen stoßen die wenigen, geförderten, privaten Pilotprojekte dezentraler Vermarktung auf vielfältige Hindernisse im Wettbewerb mit den Landesforstbehörden“, so das Bundeskartellamt im vergangenen Jahr. Zum andern fehlten noch immer Anreize für Private und Kommunen, auf andere Holzvermarkter als die Landesforstbehörden auszuweichen. Fazit: Das Land bestimme weiterhin Menge, Preis und Konditionen. Doch nun scheint die Geduld der Wettbewerbshüter am Ende.