Daimler, BMW, Volkswagen, Porsche und Audi sollen sich über Jahre hinweg abgesprochen haben. Erhärtet sich das, steht Anlegern unter Umständen Schadensersatz für erlittene Kursverluste zu. Foto: dpa

Der Dieselskandal und die Kartell­vorwürfe haben die deutschen Hersteller bereits in Misskredit gebracht. Nun droht ihnen weiteres Ungemach von ihren Anlegern.

Stuttgart - Die Autobauer Daimler, BMW, Volkswagen, Audi und Porsche müssen damit rechnen, wegen möglicher Kartellverstöße mit hohen Schadenersatzansprüchen von Groß- und Privatanlegern konfrontiert zu werden. „Wir prüfen derzeit die Rechtsgrundlagen für Schadenersatzansprüche im Fall von Kartellverstößen durch Autohersteller auf Basis von Kartell- und Kapitalmarktrecht“, sagte Rechtsanwalt Marvin Kewe von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Tilp in Kirchentellinsfurt unserer Zeitung. „Wir sind dazu bereits von Mandanten beauftragt.“

Daimler-Aktien verloren Milliarden an Wert

Angesichts des starken Kursrutsches der Aktien von Daimler, BMW, Volkswagen, Porsche SE und Audi seit Bekanntwerden der Kartellvorwürfe am Freitag könne Anlegern im Fall eines Kartellverstoßes der Ersatz des Kursdifferenzschadens zustehen, für den der Verlust der vergangenen Tage eine Untergrenze darstelle. Allein Daimler verlor seither mehrere Milliarden Euro an Börsenwert. Zur Prüfung von Ansprüchen werde man „für die Mandaten auch Auskunftsrechte aus dem Kartellverfahren in Anspruch nehmen“. Bei der Prüfung geht es um die Frage, ob die Unternehmen die Kapitalmärkte über die Beteiligung an einem Kartell hätten informieren müssen.

Gegen Volkswagen führt die Kanzlei bereits das kapitalmarktrechtliche Musterverfahren für eine Vielzahl möglicherweise geschädigter Anleger wegen des Dieselskandals. Gegen Daimler und BMW müssten gegebenenfalls neue Verfahren eröffnet werden.

Die Kanzlei sieht sich nicht unter Zeitdruck. „Die Verjährung beläuft sich auf bis zu drei Jahre ab dem Zeitpunkt, da man von den Vorwürfen Kenntnis erhalten hat“, so Kewe. Die Verjährung kartellrechtlicher Ansprüche werde sogar gehemmt, wenn es zu einem Kartellrechtsverfahren kommt.