Lehrerinnen mit Kopftuch: Ein rotes Tuch für viele Menschen. Die CDU sucht nach einem gerichtsfesten Verbot Foto: dpa

Die Debatte um das Kopftuchurteil geht weiter: Während Grün-Rot an einem verfassungskonformen Schulgesetz feilt, melden sich Christdemokraten mit der Forderung zu Wort, das Kopftuch an Schulen doch noch zu unterbinden.

Stuttgart - Die türkischstämmige CDU-Politikerin Birgül Akpinar hat ihre Partei aufgefordert, sich klar und deutlich gegen das Kopftuch an Schulen auszusprechen. „Eine Lehrerin, die ein Kopftuch trägt, braucht nicht mit Worten zu missionieren oder zu überzeugen. Das Kopftuch allein symbolisiert ihre Weltanschauung und vor allem ein bestimmtes Männerbild“, schreibt sie in einem Brief an alle Abgeordneten aus Baden-Württemberg.

Akpinar ist seit 2013 Mitglied im CDU-Landesvorstand und dort für das Thema Integration zuständig. Sie gehört der islamischen Glaubensrichtung der Aleviten an.

Männer würden durch das Kopftuch unter Generalverdacht gestellt, denn die Begründung für das Kleidungsstück sei, Frauen vor sexueller Belästigung zu schützen. Doch dieses Männerbild sei „nicht mit unserer aufgeklärten Gesellschaft zu vereinbaren“, schreibt sie weiter. In westlichen Gesellschaften, wo Frauen weder Burka noch Kopftuch tragen, würden diese nicht so häufig belästigt wie in Ländern, die durch die Scharia geprägt seien.

Akpinar warnt auch davor, die Karlsruher Kopftuchentscheidung auf andere staatliche Bereiche zu übertragen: „Es wird wohl nicht dabei bleiben, dass man nur Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs erlaubt. Schon bald wird man dies auch in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes einfordern und einführen wollen.“ Die CDU sollte sich klar und deutlich zu diesem Thema positionieren. Religionsfreiheit dürfe nicht über der Gleichstellung stehen.

"Alles dafür tun, dass das Kopftuch an Schulen verboten bleibt"

Der integrationspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Bernhard Lasotta, bekräftigte diese Haltung: „Wir sollten alles dafür tun, dass das Kopftuch an Schulen trotz des Verfassungsgerichtsurteils verboten bleibt“, sagte er den Stuttgarter Nachrichten. Allerdings müsse das neue Schulgesetz praktikable Lösungen ermöglichen, damit nicht jede Schule den Konflikt einzeln ausfechten müsse: „Die Frage ist, wie man unseren Schulen Kriterien an die Hand gibt.“

Vor genau diesem Problem stehen derzeit die Juristen des Kultusministeriums. Erste Entwürfe, wie die Schulen mit dem Spannungsfeld umgehen können, gebe es bereits, sagte ein Sprecher der Behörde. Diese würden in den nächsten Wochen in der Regierungskoalition abgestimmt: „Es gibt viel Papier, aber noch keine Entscheidung.“

Das Bundesverfassungsgericht lässt ein Kopftuchverbot künftig nur dann zu, wenn eine „hinreichend konkrete Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität“ festgestellt wird.

„Ein Konflikt könnte es bereits sein, wenn sich Eltern beim Schulamt beschweren und sagen: Wir wollen nicht, dass unser Kind von einer Kopftuch tragenden Lehrerin unterrichtet wird“, schlägt der CDU-Abgeordnete Lasotta vor.

Gespannt verfolgt man in Stuttgart auch, wie Bayern mit der Kopftuchentscheidung umgeht. Mehrere CSU-Politiker hatten erklärt, es sei keine Änderung des Schulgesetzes notwendig. Künftig solle allerdings jeder Einzelfall geprüft werden, erklärte Bayerns Europaministerin Beate Merk (CSU) kürzlich.

Der Maßstab solle das Wohl des Kindes und der Schulfriede sein. „Das kann so sein“, antwortete Merk auf die Frage, ob damit künftig auch Lehrerinnen mit Kopftuch in Bayern tätig sein könnten.