Die Mietpreisbremse kommt: Kabinett billigt Vorschlag des Finanzministers Foto: dpa

Die grün-rote Landesregierung will Bestandsmieter schützen: Das Kabinett billigt einen Vorschlag von Finanzminister Nils Schmid. Der Entwurf, der den Stuttgarter Nachrichten vorliegt, sieht vor, dass Mieten nur noch um maximal 15 Prozent steigen dürfen.

Stuttgart - Ein Wohngebiet wird attraktiver, die Nachfrage nach Wohnungen steigt – und mit ihr auch häufig die Miete für diejenigen, die dort bereits wohnen. Um zu verhindern, dass Menschen dann durch zu starke Mieterhöhungen aus ihren Wohnungen vertrieben werden, hat das Kabinett am Dienstag einen Vorschlag von Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) gebilligt. Dieser sieht vor, dass die sogenannte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen sinkt: Mieten sollen demnach nur noch um maximal 15 anstatt wie bisher um 20 Prozent angehoben werden dürfen.

Außerdem soll laut der Kabinettsvorlage, den Stuttgarter Nachrichten vorliegt, die Kündigungssperrfrist bei Umwandlungen vermieteter Wohnungen in Eigentumswohnungen verlängert werden, nämlich von drei auf fünf Jahre. Das heißt: Wird eine vermietete Wohnung zur Eigentumswohnung, kann der Vermieter sich erst nach fünf Jahren auf berechtigte Interessen berufen, die eine Kündigung rechtfertigen.

Die Mieter wiederum sollen auf diese Weise die Möglichkeit erhalten, „länger geschützt, insbesondere vor Eigenbedarfskündigungen, in ihren angestammten Wohnungen zu verbleiben“, so die Kabinettsvorlage. Bei dieser Maßnahme hätte die Landesregierung die Möglichkeit, die Frist auf bis zu zehn Jahre auszudehnen. „Zum Schutz von Mieterinnen und Mietern wird eine Kündigungssperrfrist von fünf Jahren als hinreichend, aber auch in den betroffenen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten als notwendig angesehen“, heißt es im Vorschlag des Ministers.

Die Maßnahmen gelten dabei nur für bestimmte Gebiete, welche genau definiert sind. Dazu wurden unter anderem Daten des Statistischen Landesamtes der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus herangezogen. Demnach herrscht in 45 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg ein „Wohnungsversorgungsgrad von unter hundert Prozent“. Neben der Landeshauptstadt Stuttgart und den Universitätsstädten Heidelberg, Konstanz, Tübingen und Ulm sind beispielsweise Heilbronn und Karlsruhe betroffen, wie aus der Kabinettsvorlage hervorgeht. Doch auch in kleineren Gemeinden wie Kirchentellinsfurt bei Tübingen oder Merzhausen (Breisgau-Hochschwarzwald) herrscht Wohnungsnot.

Nur wenn das der Fall ist und „auch in die Zukunft hinein eine Mangelsituation für breite Schichten der Bevölkerung nachgewiesen werden“ kann, hat die Landesregierung überhaupt das Recht, in den Wohnungsmarkt einzugreifen. Wichtige Indikatoren zur Bestimmung der Wohnungsmarktsituation sind zum Beispiel die Höhe der Mieten, das Angebot an verfügbaren Wohnungen oder aber auch das Einkommen der Mieter, wie in der Vorlage beschrieben wird.

Die von Wohnungsmangel betroffenen Gebiete kann die Landesregierung für die Dauer von höchstens fünf Jahren festlegen. Diesen Zeitraum will sie laut Kabinettsvorlage auch nutzen: „Um den angesichts der absehbaren Dauer der Anspannung der Wohnungsmärkte in den bezeichneten Gemeinden gebotenen Schutz der Mieter bei Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten zu erzielen, schöpft die Landesregierung den ihr eingeräumten Zeitrahmen voll aus.“

Der Vorschlag von Minister Schmid soll in den 45 betroffenen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg dazu führen, „dass sich die Situation nicht weiter verschärft.“ So dienten die Maßnahmen laut der Kabinettsvorlage „der Steuerung des Marktgeschehens im Sinne eines gerechten Ausgleichs“. Bei allem Schutz für die Mieter: „Es bleibt das Ziel der Landesregierung, die berechtigten Interessen von Mietern und Vermietern in Einklang zu bringen.“

Nach der Anhörung der Kommunalen Landesverbände und der einzelnen betroffenen Gemeinden wird sich das Kabinett noch einmal mit dem Vorschlag befassen.

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte Ende Februar die Mietpreisbremse auf den Weg gebracht. Laut Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) soll das Gesetz zügig in den Bundestag eingebracht werden.