Die Chefs von Haus und Grund fahren gegen Stadt und Landesregierung schwere Geschütze auf Foto: Christian Hass

Der Verein Haus und Grund hat in der Liederhalle schwere Geschütze gegen die Stadt Stuttgart und gegen die Landesregierung aufgefahren.

Stuttgart - Mit vollen Breitseiten gegen OB Fritz Kuhn, die rot-grüne Ratsmehrheit im Gemeinderat und die grün-rote Landesregierung begeisterte der Haus-und- Grund-Vorsitzende Klaus Lang am Samstag sein Publikum in der Liederhalle. Im mit rund 1000 Wohnungseigentümern berstend vollen Hegelsaal sprach er auch unverhohlen Wahlempfehlungen für die kommende Landtagswahl aus. Das Maßnahmenbündel aus Zweckentfremdungsverbot, OB Fritz Kuhns Drohung mit bis zu 50 000 Euro Bußgeld für leer stehende Wohnungen und die Mietpreisbremse würden die Wohnungseigentümer gezielt in die Zange genommen. Dies beweise, „dass die amtierende Landesregierung und der Stuttgarter OB dem privaten Wohneigentum keinerlei Respekt und Wertschätzung entgegenbringen. Daran sollten wir uns bei den kommenden Wahlen erinnern.“

Haus und Grund, sagte Klaus Lang, arbeite mit der Stadt im Bündnis für Wohnen zusammen. Dabei gehe es unter anderem um Verminderung von Leerstand und günstigen Wohnraum für Studenten. Weil die Stadt jedoch abweichende Meinungen von Haus und Grund überhaupt nicht angehört habe, werde der Verein seine Mitarbeit im Bündnis ruhen lassen.

Hauptgeschäftsführer beklagt „Politik mit Pistole auf der Brust“

Ins selbe Horn wie Klaus Lang stieß Kai H. Warnecke, Hauptgeschäftsführer von Haus und Grund Deutschland. Durch Maßnahmen wie das Zweckentfremdungsverbot und Gesetze einzelner Bundesländer, die wegen der Flüchtlingswelle die Beschlagnahme von Immobilien ermöglichten, werde Druck auf die Eigentümer aufgebaut: „Das ist Politik mit der Pistole auf der Brust.“ Anreize fürs Schaffen von Wohnraum könne durch ein Bündel von Maßnahmen bewirkt werden. Dazu zählten die Erhöhung der steuerlichen Abschreibung von zwei auf vier Prozent, der Grunderwerbsteuersatz in alter Höhe von 3,5 Prozent, die verstärkte Ausweisung von Bauland, die Lockerung der energetischen Anforderungen an Gebäude, die baurechtlich erleichterte Aufstockung von Gebäuden in Innenstädten und die Abschaffung der Mietpreisbremse.

In seinem Vortrag „Das Recht auf Eigentum in der Defensive – was sagt das Verfassungsrecht“ beschrieb Professor Udo Di Fabio, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, die soziale Marktwirtschaft durch Regulierungen der Bundesregierungen bei den Strompreisen, durch Mindestlohn und der Mietpreisbremse auf dem Weg in eine gelenkte Wirtschaft: „Privater Wohnraum lässt sich nicht verordnen. Deshalb müssen Privateigentümer ermutigt und nicht eingegrenzt werden.“