8,50 Euro – das ist der Mindestlohn in Deutschland. Und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber das Urlaubs- und Weihnachtsgeld einbezieht, um auf diesen Betrag zu kommen. Foto: dpa

Mindestens 8,50 Euro pro Stunde müssen es sein - so will es das Mindestlohngesetz. Eigentlich soll es Millionen von Arbeitnehmern mehr Geld bringen. Ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts relativiert diese Hoffnung.

Erfurt - Sie hat sich bis zur letzten Instanz geklagt - und verloren: Eine Brandenburgerin wollte nicht akzeptieren, dass ihr Arbeitgeber seit Anfang 2015 das ihr zustehende Urlaubs- und Weihnachtsgeld verrechnet, um den gesetzlichen Mindestlohn zu erfüllen. Die 53 Jahre alte Angestellte einer Klinik-Servicegesellschaft pochte auf die 8,50 Euro pro Stunde und zusätzlich die im Arbeitsvertrag vereinbarten Sonderzahlungen. Knapp eineinhalb Jahre nach Einführung der Lohnuntergrenze fällte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Mittwoch sein erstes Urteil zum Mindestlohn.