Mit einem solchen Handwerkerparkausweis können Betriebe aus dem Kreis künftig nahezu überall parken. Foto: Eibner/Dinkelacker Foto:  

Der Landkreis Böblingen will ernst machen mit dem Bürokratieabbau: Seit Jahresbeginn gilt eine neue Regelung, die Handwerksbetrieben in allen 26 Kommunen eine Parkgenehmigung für ihre Firmenfahrzeuge einräumt. Auch weitere Berufe könnten davon profitieren.

Wenn ein Handwerker mal auf die Schnelle zum Kunden eilt, weil die Heizung ausgefallen, die Elektrik ausgefallen oder eine Rohr verstopft ist, dann sollte er sich nicht um Parkgebühren sorgen müssen. Deshalb geben Städte und Gemeinden sogenannte Handwerkerparkscheine aus, die gegen eine jährliche Gebühr eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Bisher gab es dabei aber ein kleines Problem: Lag der Einsatzort im Nachbarort, galt der Parkausweis meist schon nicht mehr. Damit ist jetzt Schluss – zumindest im Kreis Böblingen.