Kaum ein Bürger wünscht sich Neonazis in seiner Stadt. Foto: dpa

Der Bundesgerichtshof macht seine Argumentation öffentlich. Demnach hat das Landgericht Stuttgart nicht fehlerfrei bewiesen, dass die Autonomen Nationalisten aus Göppingen eine kriminelle Vereinigung waren. Das Verfahren gegen vier Neonazis aus Göppingen wird deshalb neu aufgerollt.

Göppingen - Wie bereits bekannt geworden ist, muss ein Prozess gegen vier Neonazis aus dem Kreis Göppingen vor dem Landgericht Stuttgart neu aufgerollt werden. Die Männer sind im vergangenen August wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung zum Teil zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Sie galten als Gründer und Anführer der vom Innenminister inzwischen verbotenen Autonomen Nationalisten Göppingen (ANGP). Der Bundesgerichthof (BGH) hat die Urteile gegen die Männer aufgehoben und ein erneutes Verfahren in Stuttgart angeordnet. Am Mittwoch hat der Bundesgerichtshof nun auch die Begründung seiner Entscheidung veröffentlicht.

Großer Teil der Straftaten waren Sachbeschädigungen

Dem BGH zufolge tragen die früheren Schuldsprüche nicht. In diesen habe nicht rechtsfehlerfrei belegt werden können, dass es sich bei den Autonomen Nationalisten Göppingen (ANGP) tatsächlich um eine kriminelle Vereinigung gehandelt habe. Ein großer Teil der begangenen Straftaten seien Sachbeschädigungen durch Aufkleber an Schaufensterscheiben und Laternenpfählen gewesen. Der Schaden sei vergleichsweise gering gewesen. Schwerere Straftaten wie Körperverletzungen seien nur vereinzelt nachgewiesen worden.

Kriminell sei eine Vereinigung aber nur dann, wenn ihre Tätigkeit auf die Begehung von „bestimmten Straftaten“ gerichtet sei, die zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führen könnten. Dies habe das Landgericht in mehrerlei Hinsicht nicht zweifelsfrei belegen können, teilten die BGH-Entscheider mit.

Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest

Das Landgericht hatte drei der vier Angeklagten die Gründung und Rädelsführerschaft und einem die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Die beiden Hauptangeklagten legten Revision in Karlsruhe ein. Dieser gab der BGH im Mai statt, was aber erst jetzt bekannt wurde. Obwohl nur zwei der Angeklagten Revision eingelegt haben und das Urteil gegen die anderen beiden Angeklagten bereits rechtskräftig war, muss der Fall jetzt komplett neu vor einer anderen Staatsschutzkammer des Landgerichts Stuttgart verhandelt werden. Termine stehen bisher noch nicht fest.