Minikameras werden an der Polizistenschulter befestigt Foto: dpa

Lässt sich Gewalt gegen Polizeibeamte verhindern, wenn die Täter Gefahr laufen, dass man sie filmt? Nach Hessen will dies nun auch Baden-Württemberg erproben. Doch rechtlich ist das heikel.

Stuttgart - Nach den positiven Erfahrungen der hessischen Polizei mit sogenannten Body-Cams will Innenminister Reinhold Gall diese Minikameras auch im Land erproben. „Ich erwarte mir davon eine abschreckende Wirkung“, sagte der SPD-Politiker unserer Zeitung, „der Angreifer wird sich zweimal überlegen, ob er gewalttätig wird, wenn er dabei gefilmt wird.“ Auch die Beweisführung werde einfacher, falls man den Beamten Tätlichkeiten unterstelle, so Gall am Rand einer Landtagsdebatte über Gewalt gegen Polizei und Rettungsdienste.

Starten soll der Pilotversuch noch in der zweiten Jahreshälfte in den Polizeipräsidien Freiburg und Mannheim. In den nächsten Wochen will das Innenministerium das Konzept dazu fertigstellen. Wie viele der rund tausend Euro teuren Geräte die Polizei dazu anschafft, sei noch nicht klar. Gall: „Da hilft es nichts, wenn man nur eine Kamera hat.“ In Hessen werden die Geräte immer dann eingesetzt, wenn die Polizei in Brennpunktgebieten unterwegs ist.

Ob es dafür auch in Baden-Württemberg eine rechtliche Grundlage gibt, ist allerdings umstritten. „Hessen hat ein flexibleres Polizeigesetz, unseres ist strenger“, sagte der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, unserer Zeitung. Bisher liege ihm noch kein Konzept des Innenministers vor: „Ich bin gespannt, auf welcher Rechtsgrundlage er das machen will.“ Das Polizeigesetz im Südwesten lässt Bild- und Tonaufnahmen an Orten zu, wo sich die Kriminalitätsbelastung abhebt und auch künftig mit Straftaten zu rechnen ist.

Den hessischen Vorstoß, die Strafen gegen Angreifer zu verschärfen, den auch die Landtags-CDU unterstützt, lehnt Gall ab. Denn auch Rettungsdienste würden häufig Opfer, und Hessen berücksichtige dies nicht.