Beim Gießen von Blumen sollte Wasser sparsam verwendet werden. Foto: dpa/Markus Tischler

Wasser aus Flüssen und Bächen darf man nicht einfach so „abzweigen“. Bestimmte Regeln sind zu beachten – vor allem je trockener es wird.

Wegen der viel zu geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen sind die Gärten im Landkreis Esslingen derzeit sehr trocken – früher als es eigentlich um diese Jahreszeit üblich ist. Wer nun auf die Idee kommen sollte, einfach Wasser aus einem nahe gelegenen Fluss, Bach oder Weiher zur Bewässerung „abzuzweigen“, den warnt die Kreisverwaltung. Wer illegal Wasser pumpt, dem drohe ein Bußgeld zwischen 10 000 und 50 000 Euro – je nach Menge des abgezapften Wassers.

Das Amt für Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz macht auf eine strikte Regelung aufmerksam: „Eine Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen mit Hilfe einer Motorpumpe bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis der unteren Wasserbehörde am Landratsamt Esslingen“, heißt es in einer Mitteilung. Ohne eine solche Genehmigung dürfe Wasser nur „von Hand“ mit Eimern oder Gießkannen geschöpft werden. Dieser sogenannte Gemeingebrauch ist jedoch auch nur in geringen Mengen erlaubt.

Der Grund dafür: Obwohl dieses Frühjahr recht niederschlagsreich war, fehlt in den Bächen und Flüssen derzeit Wasser. Fische und andere Wasserbewohner leiden unter den niedrigen Wasserständen und geringen Sauerstoffgehalten. „Deshalb kann dort nicht grenzenlos Wasser für den eigenen Garten genutzt werden“, teilt die Esslinger Kreisverwaltung mit. Der Appell an die Bürgerschaft lautet, sparsam mit Wasser umzugehen. Für die Bewässerung des Gartens empfiehlt die untere Wasserbehörde die Nutzung von Regenwasser, das beispielsweise in einer Zisterne oder in einer Tonne aufgefangen werden kann.

Momentan sei es noch nicht notwendig, die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen gänzlich zu untersagen, heißt es aus dem Landratsamt. Sollte der Wasserstand in den Gewässern durch die Trockenheit jedoch weiter sinken, sei ein Verbot der Wasserentnahme allerdings nicht ausgeschlossen. Das Szenario ist keinesfalls utopisch: Laut den Meteorologen des Deutschen Wetterdienstes ist auch in den kommenden Tagen kaum mit Niederschlag und gleichzeitig mit hohen Temperaturen zu rechnen.

Die derzeitige Situation gleicht damit jener im Sommer vergangenen Jahres. Da hatte das Esslinger Landratsamt Ende Juli eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Wasserentnahme aus Oberflächengewässern aufgrund niedriger Pegelstände untersagte.

Das generelle Verbot galt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Forst und Gartenbau. Ausgenommen davon waren einzig landwirtschaftliche Betriebe, die Nahrungsmittel produzieren – und auch die Feuerwehr durfte weiterhin im Brandfall Löschwasser aus Teichen abpumpen. Grundwasser, das in der Regel durch den Boden gut geschützt ist, darf weiterhin genutzt werden. Aber auch dafür gibt es im Landkreis Esslingen strenge Regeln. So sind der Bau und Betrieb von Brunnen genehmigungspflichtig, weil Grundwasser vielerorts die Grundlage der öffentlichen Wasserversorgung ist und deshalb ganz besonders vor einer Übernutzung und Verschmutzung geschützt werden muss. Die erforderliche wasserrechtliche Zulassung legt das Maß der Nutzung fest und ist befristet.