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Stuttgarter ist zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden.

Stuttgart - "Was Sie getan haben, ist in Deutschland zu Recht unter Strafe gestellt. Das hat nichts mit freier Meinungsäußerung zu tun", sagt Heinz Layher, Vorsitzender Richter der 7. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart. Die Richter verurteilten den Angeklagten wegen Volksverhetzung und der Verbreitung von Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem muss der 35-Jährige 3000 Euro an die Bewährungshilfe Stuttgart bezahlen.

Der Bahnangestellte hatte vor Gericht gestanden, bis 2005 übers Internet mit CDs gehandelt zu haben, auf denen dubiose und zum Teil bereits verurteilte Bands gegen Minderheiten hetzen und Hitler sowie das Dritte Reiche feiern. Auf kaum einer der CD-Cover fehlten Nazi-Symbole wir Hakenkreuz oder SS-Runen.

"Die Texte sind geprägt von Menschenverachtung, Gewalt, Tötungsfantasien, Sexualneid und der Sucht zur Unterwerfung", so Layher. Der Richter weiter: "Es ist schon bemerkenswert, dass keine Diktatur ohne diese Unterwerfungsrituale auskommt." Der bisher unbescholtene Angeklagte hat sich zwar von den Inhalten der von ihm vertriebenen Musik distanziert und auch glaubhaft versichert, er gehöre keiner rechtsextremen Gruppierung an. Doch Richter Layher lässt nicht locker. Untersuchungen hätten gezeigt, wie es zu Massenmorden wie im Dritten Reich kommen könne. "Man bekommt Leute nur dazu, an solchen Verbrechen teilzunehmen, wenn man die Opfer aus dem Bereich des Menschseins hinausdefiniert", so Layher, der gleich die Stichworte dazu liefert: Untermenschen, Ungeziefer. Und eben dies sei auf manchen der CDs zu finden. "Deshalb ist das bei uns strafbar und deshalb fällt dies nicht unter die freie Meinungsäußerung."

Die Wohnung des Angeklagten war 2005 durchsucht worden. Damals fand die Polizei rund 170 CDs mit Nazi-Musik. "Wir haben bei unserem Urteil berücksichtigt, dass Sie sich von diesem Gedankengut - oder besser: Gedankenschlecht - distanziert haben", sagt Heinz Layher zum Schluss. Vier Monate der Strafe gelten bereits als verbüßt, weil die Tat so lang zurückliegt.