Michel Friedman, hier mit Ehefrau Bärbel Schäfer, hat vor Gericht Recht bekommen Foto: dpa

Es waren üble Beschimpfungen, die der Angeklagte aus Bönnigheim im vergangenen Jahr in einem Blog im Internet gegen den bekannten Rechtsanwalt und TV-Moderator Michel Friedman geäußert hatte. Mit einer Geldstrafe kam er nun davon.

Besigheim - Es dauerte kaum eine halbe Stunde, da war das Verfahren vor dem Amtsgericht Besigheim am Mittwoch schon zu Ende. Der Angeklagte hatte eingeräumt, was ihm vorgeworfen worden war, nämlich Beleidigungen des TV-Moderators Michel Friedman ins Internet gestellt zu haben. Doch weil er sich laut Gericht einsichtig zeigte und die Anzeige letztendlich wegen einer Privatfehde des Angeklagten mit einem ehemaligen Mitarbeiter erstattet worden sei, einigte man sich auf die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 500 Euro.

Es waren üble Beschimpfungen, die der Angeklagte aus Bönnigheim im vergangenen Jahr in einem Blog im Internet gegen den bekannten Rechtsanwalt und TV-Moderator Michel Friedman geäußert hatte. Der Beitrag strotzte nur so von Beleidigungen in Fäkalsprache. Zudem spielte der Angeklagte mit anzüglichen Bemerkungen auf eine Affäre aus Friedmans Vergangenheit an und bezeichnete eine öffentliche Toilette als „angemessenen beruflichen Unterschlupf“ für den Moderator. Offenbar war die Anklage durch den Hinweis eines persönlichen Kontrahenten des Angeklagten ins Rollen gekommen - letztlich hatte aber Michel Friedman den Bönnigheimer wegen Beleidigung angezeigt. Weil der Angeklagte Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte, landete die Sache vor Gericht.

Vor dem Amtsgericht räumte der Angeklagte recht zügig ein, dass die despektierlichen Äußerungen aus seiner Feder stammten. „Ich habe nur satirisch aufgearbeitet, wie Herr Friedman mit Menschen umgeht“, argumentierte er. Auf die Frage des Richters hin, was er denn genau gegen den Fernsehmoderator einzuwenden habe, kamen eher ausweichende Antworten. Ihm gefalle nicht, wie Friedman mit Leuten umgehe, er halte ihn für einen schlechten Journalisten und könne seine Sendungen kaum ertragen, erklärte der Angeklagte sinngemäß.

Allerdings hielt er sich stets nur kurz mit dem eigentlichen Gegenstand des Verfahrens – der Beleidigung Friedmans – auf. Immer wieder kam der Angeklagte auf seinen persönlichen Widersacher zu sprechen und erläuterte ausschweifend, was dieser sich alles habe zuschulden kommen lassen. „Dem Gericht ist durchaus bewusst, dass es hier im Wesentlichen um eine Privatfehde geht“, betonte der Richter. Allerdings sei das keine Entschuldigung dafür, Michel Friedman im Internet derart massiv zu beschimpfen. „Das ist ganz klar eine Beleidigung“, so der Richter. Und zwar eine, die im Zweifelsfall von Hunderten Menschen gelesen werden könne. Letztlich liefere der Angeklagte seinem Kontrahenten mit derlei Äußerungen im Netz nur weitere Munition für erneute Angriffe, argumentierte der Richter.

Offenbar führen die beiden Männer aus dem Kreis Ludwigsburg seit 20 Jahren eine Privatfehde. Unter anderem überziehen sie sich gegenseitig mit Klagen, seit sie in den 90er Jahren im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aneinander geraten waren. Zunächst hatte man sich um Geld gestritten, inzwischen scheinen sich die gegenseitigen Anzeigen eher um Beleidigung und Rufschädigung zu drehen. Der Richter kritisierte das Vorgehen zwar heftig: „Es ist falsch, das vor der Strafjustiz auszufechten“, sagte er. Dennoch schlug er vor, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 500 Euro einzustellen. Denn der Angeklagte zeige sich vor Gericht durchaus einsichtig.