Für Alexandra Müller das Ein und Alles, für andere ein Luxusproblem: Die Katzen Anton (hier im Bild) und Mia. Foto: Gottfried Stoppel

Bezahlbarer Wohnraum ist rar: kreisweit fehlen rund 5000 günstige Wohnungen. Sind dann noch tierische Mitbewohner im Spiel, wird die Suche nach einer Bleibe umso schwerer.

Korb - Alexandra Müller ist verzweifelt: Bis zum Ende des Monats muss sie umgezogen sein, und noch hat sie keine neue Bleibe in Aussicht. Momentan lebt sie zur Miete in einer Drei-Zimmer-Wohnung in Korb. „Hier bin ich aufgewachsen“, sagt die 44-Jährige. Und hier hat sie eine schwere Zeit durchlebt: Müller pflegte ihre Eltern bis zu deren Tod. Der Verlust warf sie aus der Bahn, vor rund drei Jahren wurde die gelernte Bürokauffrau arbeitslos und lebt jetzt von Hartz IV.

Zu all dem kam noch die Kündigung ihrer Wohnung. Der Vermieter meldete Eigenbedarf an. Zwar konnte sich Alexandra Müller dagegen gerichtlich wehren, doch die Wohnung wurde verkauft, und der neue Besitzer konnte sein Recht auf Eigenbedarf geltend machen. Alexandra Müller wurde ein Jahr Zeit zum Auszug gegeben.

Diese Frist endet nun am Ende dieses Monats. „Ich habe die ganze Zeit gesucht, aber nichts gefunden“, beteuert sie. Einer der Hauptgründe dafür: Ihre Katzen Anton und Mia. „Allein die beiden Tiere geben mir noch Halt, sonst ist mir doch nichts geblieben“ sagt Alexandra Müller. Doch gerade ihre geliebten Tiere machten ihre Wohnungssuche noch schwerer als sie es ohnehin schon ist. „Sobald die Vermieter ,Hartz IV’ und ,Katzen’ lesen, ist es meist schon vorbei“, klagt Müller. Allzu viel kosten darf die Wohnung ohnehin nicht: Das Jobcenter übernimmt lediglich bis zu 560 Euro – warm, inklusive aller Nebenkosten.

Zehn Notunterkünfte für soziale Härtefälle

Die Gemeinde Korb verfügt nicht über ausgewiesene Sozialwohnungen. „Der soziale Wohnungsbau ist keine primäre Aufgabe einer Gemeinde“, sagt der Kämmerer Wolfgang Schray. „Wir haben aber gut zehn Wohnungen, in denen teilweise gewöhnliche Mieter leben, wo aber auch soziale Härtefälle untergebracht sind, die uns nur eine Nutzungsentschädigung bezahlen.“ Diese Wohnungen sind aber derzeit alle belegt.

Der Mangel an günstigen Mietwohnungen ist bei der Kreisbaugesellschaft Waiblingen schon seit längerer Zeit ein Thema. „Wir gehen von rund 5000 fehlenden Wohnungen im Landkreis aus. Ohne massive staatliche Förderung ist das nicht zu schaffen“, sagt der Kreisbau-Geschäftsführer Dirk Braune. Rund die Hälfte der Wohnungen sei durch den Flüchtlingsstrom nötig geworden. Denn anerkannte Asylbewerber müssen aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen.

Der Korber Kämmerer Wolfgang Schray warnt aber davor, einheimische Sozialfälle mit den Leistungen für Asylbewerber gegenzurechnen. Zwar habe die Flüchtlingskrise den Druck auf den Wohnungsmarkt erhöht. „Aber dass Flüchtlinge bevorzugt werden, wie manchmal behauptet wird, ist absoluter Käse. Obdachlos wird bei uns niemand“, betont Schray. Laut der Korber Verwaltung gibt es im Ort jedes Jahr zwei bis fünf Fälle drohender Obdachlosigkeit. Um zu verhindern, dass jemand auf der Straße landet, gibt es deshalb Notunterkünfte – dabei handelt es sich um Plätze in Wohngemeinschaften – mit Glück kann es ein Einzelzimmer sein, aber auch ein Platz in einem Zwei- oder Dreibettzimmer.

In so eine Unterkunft könnte wohl auch Alexandra Müller einziehen – allerdings ohne ihre Katzen: In den Notunterkünften der Gemeinde sind keine Haustiere erlaubt. „Die Unterbringung der Katzen ist, so hart sich das anhören mag, eher ein Luxusproblem“, so der Kämmerer. Die Unterkünfte seien eine absolute Notlösung, einfach ein Dach über dem Kopf.

5000 günstige Wohnungen fehlen

Bislang hat die Kreisbaugesellschaft mit ihrem eigenen Mietwohnungs-Bauprogramm 90 günstige Wohnungen geschaffen, 60 weitere sollen bald fertig sein. Doch um den Bedarf zu decken, muss sie noch zulegen. Braune geht von einem Mangel an 5000 Wohnungen aus. Konventionell gebaut würden diese allerdings rund eine Milliarde Euro kosten. „Deswegen müssen wir auch über Unterkünfte in Holzmodulbauweise nachdenken. Nicht jedes Haus muss schließlich 100 Jahre halten“, sagt Braune. Der Kreisbau-Chef ist insgesamt zuversichtlich: „Wenn wir das Problem gesamtgesellschaftlich angehen, werden wir die Herausforderung meistern.“ Bis alle benötigten Wohnungen entstanden seien, könnten allerdings durchaus 15 Jahre ins Land ziehen.

Alexandra Müller kann so lange nicht mehr warten. Sie hat im Ort Flugblätter aufgehängt und hofft, dass sich jemand bei ihr meldet und ihr ein Obdach anbietet –und zwar eines, in dem auch ihre Katzen bleiben dürfen.

Kontakt:
Alexandra Müller ist über die E-Mail am.alexandra.mueller@arcor.de zu erreichen.

Haustiere in der Mietwohnung

Verbot
Viele Vermieter befürchten, dass Tiere im Haus Lärm und Dreck verursachen könnten und untersagen deshalb die Haltung im Mietvertrag. Ulrich Brachmann, Fachanwalt für Mietrecht in der Waiblinger Kanzlei Künzel & Partner, hat sich schon oft mit Streitigkeiten wegen des lieben Viehs auseinandergesetzt. „Der Bundesgerichtshof sagt, so ein generelles Verbot ist nicht vertretbar“, erklärt er. Aber: Ein Vermieter könne sich vorbehalten, Hunden und Katzen erst zustimmen zu müssen. Für diese Klausel müsse er allerdings gute Gründe haben, so der Jurist.

Erlaubnis Steht im Mietvertrag, dass ein Vermieter der Haltung eines Hundes zustimmen muss, kann er das Tier einem Mieter verweigern – sogar dann, wenn andere Mieter einen Hund halten dürfen. Ein Grund für die Verweigerung kann etwa sein, wenn es sich um einen Kampfhund handelt oder wenn ein Fiffi wiederholt sein Geschäft im Treppenhaus verrichtet – „dann ist das nämlich kein ordnungsgemäßer Gebrauch der Wohnung mehr“, meint Brachmann.

Kleintiere Bei einer Haltung von Fischen, Vögeln, Hamstern, Schlangen und Schildkröten im „üblichen Maß“ haben Vermieter in der Regel kein Mitspracherecht – solange von ihnen keine Geruchs- oder Geräuschbelästigung ausgeht. Die Landesrichter in Düsseldorf und Kassel haben auch Yorkshire-Terrier und Chihuahuas als Kleintiere durchgehen lassen. „Auch Giftschlangen sind erlaubt, solange sie im Terrarium bleiben“, erklärt Ulrich Brachmann.

Mietvertrag Verschweigt ein Mieter vor Abschluss eines Mietvertrags seinen Hund oder leugnet auf Nachfrage, einen zu halten, handelt es sich allerdings um eine Täuschung. „Dann kann der Vermieter den Mietvertrag anfechten“, sagt der Jurist Brachmann