Bis zu 70 Prozent Förderung sind möglich – allerdings nicht auf die Gesamtinvestitionen. Foto: © emmi - stock.adobe.com

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Gebäudeenergiegesetz. Nun kann man Förderungen bei der KfW beantragen, wenn man die Heizung tauscht. Für wen dies genau gilt und wie viel Geld es maximal gibt.

Hausbesitzer können jetzt bei der KfW die Förderung für eine klimafreundlichere Heizung beantragen. Dies steht im Zusammenhang mit dem seit 1. Januar 2024 geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG). Wir erklären, wen das betrifft und was man an Geld bekommen kann.

Wer kann jetzt Förderung beantragen? In einem ersten Schritt können die Eigentümer von Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen, die Förderung bei der KfW beantragen. Grundvoraussetzung ist, dass man sich eine Heizung einbauen lässt, deren Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammt. Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt oder Teil einer Eigentümergemeinschaft ist, muss noch warten. Es ist geplant, dass die KfW die Formulare für Vermieter und Wohnungseigentümer im Mai beziehungsweise im August freischaltet.

Alle Antragsberechtigten können aber auch schon bis August die Heizung tauschen und bis November den Antrag bei der KfW nachreichen. Anlässlich des Starts der Förderung sagte Martin Bentele, Geschäftsführer des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbands (DEPV): „Viele Verbraucher haben ihr Sanierungsvorhaben aufgeschoben, da sie auf eine sichere, lukrative Förderung gewartet haben.“

Welche Förderungen gibt es? Die Förderung, auf die sich die Ampelregierung im November 2023 verständigt hatte, setzt sich aus drei verschiedenen Boni zusammen. Der Grundbonus, den jeder bekommt, liegt bei 30 Prozent. Weitere 20 Prozent gibt es dieses Jahr für schnell Entschiedene, dieser Geschwindigkeitsbonus sinkt von Jahr zu Jahr; weitere 30 Prozent sind möglich, wenn das zu versteuernde Einkommen unter 40 000 Euro im Jahr liegt. So können Leute, die das Gebäude selbst nutzen, auf bis zu 70 Prozent Förderung kommen – anrechenbar sind allerdings nur Investitionskosten von 30 000 Euro, die tatsächlichen Kosten dürften häufig darüber liegen. Voraussetzung für die Förderung ist außerdem ein Vertrag mit einem Fachunternehmen.

Wie lange reicht das Fördergeld? Es gab in der jüngeren Vergangenheit mehrere Fälle, in denen die Fördertöpfe wegen des Ansturms nach Tagen, wenn nicht gar Stunden, ausgeschöpft waren. Gibt es dieses Risiko auch bei der Förderung für den Heizungstausch? „Wir gehen davon aus, dass die Mittel auskömmlich sind“, teilt eine Sprecherin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit. Für dieses Jahr seien 16,7 Milliarden Euro dafür veranschlagt. „Auch für die Folgejahre sind entsprechende Mittel vorgesehen“, so die Sprecherin. „Diese stehen natürlich unter dem Vorbehalt der jeweiligen Haushaltslage sowie der Bewilligung durch den Bundestag.“

Wie hoch ist der Andrang bisher? Am frühen Dienstagmorgen kam es bei der Registrierung auf dem KfW-Portal zu Wartezeiten. Das liege allerdings daran, dass das Prozedere erst von 8 Uhr an möglich war, sagt ein Sprecher der KfW. Danach sei es zu keinen Wartezeiten mehr gekommen. Und er betont: Bei den Antragstellern, die ihre Unterlagen vollständig beisammen hatten, seien innerhalb von wenigen Minuten Zusagen erfolgt.

Wie ist die Nachfrage nach Wärmepumpen? Wie ist die Nachfrage Man kann das Glas halb voll oder halb leer sehen. Die Zahl der verkauften Wärmepumpen hat sich von 2022 auf 2023 um stolze 50 Prozent erhöht, auf 356 000 in Deutschland. Es ist also beileibe nicht so, dass Wärmepumpen wie Bleiklötze in den Regalen liegen. Dennoch bleiben viele Menschen skeptisch: Denn insgesamt wurden 2023 rund 1,3 Millionen Heizungen eingebaut – nur 27 Prozent davon waren Wärmepumpen, 69 Prozent aber Gas- und Ölheizungen.

Viele Bürger setzen also angesichts des Heizungswirrwarrs weiter auf das in der Anschaffung Günstigere und auf das scheinbar Bewährte, also eine fossile Heizung. Katja Weinhold vom Bundesverband Wärmepumpe spricht für den Jahresbeginn sogar von einem rückläufigen Absatz.

Kann man Gasheizungen weiter betreiben? Die Pflicht, dass eine neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden muss, gilt seit dem 1. Januar 2024 nur für Häuser in Neubaugebieten. Für Neubauten im Bestand beziehungsweise Bestandsgebäude gilt die Pflicht erst später. Scharf geschaltet wird die 65-Prozent-Regel für größere Kommunen ab 2026, für kleinere ab 2028, je nachdem ob eine Wärmeplanung der Kommune vorliegt oder nicht. In Baden-Württemberg ist es bereits seit 2015 Pflicht, nach einem Heizungstausch zu mindestens 15 Prozent grüne Energie zu erzeugen. Diese Pflicht kann auch durch eine Solaranlage oder etwa durch Dämmung erfüllt werden.