Bernd Klinger Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die Verhandlung gegen Bernd Klingler (AFD) am Amtsgericht Stuttgart wird wohl frühestens Ende März und somit nach der Landtagswahl stattfinden.

Stuttgart - Hat sich Bernd Klingler in seiner Zeit als FDP-Stadtrat der finanziellen Untreue in zwei Fällen zulasten der Fraktionskasse schuldig gemacht? Das wird voraussichtlich immer noch nicht geklärt sein, wenn die Wähler am 13. März darüber entscheiden, ob Klingler für die AfD in den Landtag von Baden-Württemberg einziehen kann.

Die Verhandlung im Fall Klingler am Amtsgericht Bad Cannstatt wird nach Informationen unserer Zeitung wohl kaum vor Ende März oder Anfang April stattfinden können. Iris Käppler-Krüger, kommissarische Chefin des Amtsgerichts, sagte unserer Zeitung, der Wahltermin sei für das Gericht bei der Terminfindung nicht von Bedeutung. Zuerst müssten Haftsachen verhandelt werden. Das ergebe sich auch aus Entscheidungen des Oberlandesgerichts. Die Angelegenheit Klingler sei auch kein Fall, den man in einer halbstündigen Verhandlung abarbeiten könne. Wann ein Gerichtstermin möglich ist, dürfte sich nicht vor Mitte Februar klären lassen.

Für die Justiz spielt der Wahltermin im Zusammenhang mit dem Fall Klingler zwar keine besondere Rolle, für die Öffentlichkeit und das politische Leben in Stuttgart aber schon. Seit Monaten wird mit Spannung erwartet, ob an den Vorwürfen gegen den früheren FDP-Fraktionschef im Rathaus und jetzigen Landtagskandidaten der rechtspopulistischen AfD etwas hängen bleiben wird. Nach jetzigem Stand hat Klingler gute Chancen, in den Landtag einzuziehen. Nach den jüngsten Umfragen wird für möglich gehalten, dass die AfD die Fünfprozenthürde nimmt und mit zehn bis elf Prozent aller Stimmen ins Parlament kommen könnte. Dann dürfte auch Klingler dabei sein.

Dem Stadtrat wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorgeworfen, Fraktionsgelder der FDP an sich gebracht und für eigene Zwecke verwendet zu haben. Klingler bestritt jede Schuld und sagte damals, er habe das eine oder andere vielleicht „hemdsärmelig“ gemacht in dem Bemühen, die Finanzgeschäfte der Fraktion zu vereinfachen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage damals nicht, dass die Gelder bis auf den letzten Euro zurückbezahlt wurden. Das wäre juristisch aber gleichgültig, erklärte die Strafverfolgungsbehörde, eine große Summe sei der Fraktion auf Monate entzogen gewesen. Daher der Vorwurf der (finanziellen) Untreue in zwei Fällen.

Die Staatsanwaltschaft beantragte damals einen Strafbefehl gegen Klingler, der vom Amtsgericht Bad Cannstatt im August 2015 auch erlassen wurde. Dabei ging es um eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von einem Jahr und eine Geldauflage in Höhe von 5000 Euro. Klingler wies den Strafbefehl zurück. Daher kommt es jetzt zur Verhandlung.