Die Regeln zur Besteuerung von Firmenerben müssen bis Mitte nächsten Jahres überarbeitet werden. Foto: dpa-Zentralbild

Wenn sich Wolfgang Schäuble mit seinem Vorschlag durchsetzt, würden die Erben von sehr großen Unternehmen Steuer-Privilegien verlieren. Gerade im Südwesten wären viele Mittelständler betroffen.

Berlin - Die Pläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) für eine Reform der Besteuerung von Firmenerben werden in den Ländern und in der Union mit heftiger Kritik aufgenommen.

Umstritten sind vor allem zwei Punkte seines Vorschlags, der gestern von Regierungskreisen bekannt gemacht wurde. Zum einen geht es dabei um die Besteuerung von sehr großen Unternehmensübergaben an die nächste Generation. Schäuble schlägt den Ländern, denen die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer in Höhe von derzeit rund fünf Milliarden Euro jährlich komplett zustehen, vor, dass bereits ab einem Erwerb von Betriebsvermögen per Schenkung oder Erbschaft in Höhe von 20 Millionen Euro die Steuerverschonung an eine individuelle Bedürfnisprüfung geknüpft wird.

Sowohl Bayern als auch Baden-Württemberg haben bereits zu erkennen gegeben, dass sie diese Grenze für viel zu niedrig halten. Der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD) peilt laut „Stuttgarter Zeitung“ an, dass die Bedürfnisprüfung erst ab einem Wert von 100 Millionen Euro fällig ist.

Der zweite große Streitpunkt betrifft die Ankündigung, dass der Unternehmenserbe bei einem Erwerb von einem Anteil an Unternehmen mit einem Wert von mehr als 20 Millionen Euro aus seinem Privatvermögen die Erbschaftsteuer aufbringen soll.

Geplant ist, dass der Erbe höchstens die Hälfte seines Privatvermögens dafür einsetzen soll, um die Erbschaftsteuerschuld aus dem Erwerb einer Firma zu begleichen. Das Betriebsvermögen soll dafür zur Begleichung der Erbschaftsteuer nicht angetastet werden, privat genutzte Luxusautos, Gemälde aber schon, heißt es. In Regierungskreisen war weiter zu hören: Es sei durchaus im Sinne des Gesetzgebers, wenn Unternehmenserben ihren Besitz so strukturierten, dass ihr Vermögen künftig stärker als Kapital ins Unternehmen eingebracht werde und so Jobs sichere.

Die Regierung machte deutlich, dass die Regeln für die Besteuerung nicht rückwirkend in Kraft treten sollen. Das neue Recht solle also erst nach Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens greifen.

Schäuble schlägt zudem vor, dass künftig bei kleinen Unternehmen eine neue Regelung gelten soll. Bislang galt, dass die Unternehmensübergabe an die nächste Generation bei Betrieben mit weniger als 20 Mitarbeitern erbschaftsteuerfrei möglich war, wenn der Betrieb nur lange genug weiter geführt wurde. Dies wurde vom Verfassungsgericht als zu großes Privileg bemängelt. Etwa 90 Prozent der Betriebe konnten von dieser Regelung profitieren. Daher soll nun eine Eine Million-Euro-Grenze beim Unternehmenswert eingezogen werden. Oberhalb halb von dieser Grenze beim Wert des Unternehmens soll der Erbe künftig für die weitgehende oder vollständige Befreiung von der Erbschaftsteuer nachweisen, dass er die Zahl der Arbeitsplätze über Jahre konstant gehalten hat.

Grundsätzlich soll es bei den zwei Wegen für eine Befreiung von der festgesetzten Erbschaftsteuer bleiben. Für eine 85 prozentige Befreiung muss der Erbe über fünf Jahre die Lohnsumme weitgehend konstant halten, für eine komplette Befreiung muss die Lohnsumme im Betrieb über eine Dauer von sieben Jahren konstant gehalten werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte der Politik mit seinem Urteil aus dem Dezember aufgegeben, bis Juli 2016 die Besteuerung von Firmenerben zu reformieren. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, damit diese Reform in Kraft tritt. Das heißt: Es muss eine Lösung gefunden werden, die in der Länderkammer, aber auch in den Koalitionsfraktionen mehrheitsfähig ist.Bis es so weit ist, muss aber noch ein weiter Weg zurück gelegt werden.