Grün-Rot lehnt die Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht bei der Aufklärung des EnBW-Deals ab - Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) darf vorerst nicht reden. Foto: dpa

Grün-Rot lehnt Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht bei Aufklärung des Deals ab.

Stuttgart - Der frühere Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) darf über die Einzelheiten des von ihm eingefädelten Kaufs der EnBW-Aktien öffentlich nicht berichten. Dagegen stehe die beim Kauf vereinbarte Verschwiegenheitspflicht, sagte die Ministerin im Staatsministerium, Silke Krebs (Grüne), am Dienstag in Stuttgart. „Eine allgemeine Entbindung davon ist nicht möglich“, so die Grünen-Politikerin, die sich auf die Einschätzung von Anwälten berief.

Allerdings hält Krebs es für möglich, dass Mappus vor dem vom Landtag beantragten Untersuchungsausschuss Stellung nimmt. „Fragen, die unter eine solche Verschwiegenheitspflicht fallen, können im Untersuchungsausschuss erörtert werden“, sagte die Ministerin. Notfalls müsse das nichtöffentlich geschehen. Krebs sicherte zu, den zu Beginn eines jeden Untersuchungsausschusses üblichen Regierungsbericht zu liefern. Allerdings sei es möglich, dass dieser Bericht sukzessive ergänzt werden müsse, wenn im Zug der Prüfung durch eine unabhängige Anwaltskanzlei neue Fakten auftauchten. Mit dieser Prüfung hat das Kabinett am Dienstag die Kölner Kanzlei Cornelius, Bartenbach, Häsemann und Partner beauftragt.

Schadenersatzansprüche aufdecken

Zuvor waren zwei Kanzleien wegen Interessenkonflikten abgesprungen. Man habe sich von den Kölner Rechtsanwälten mehrfach versichern lassen, dass dies bei ihnen nicht der Fall sei, sagte Krebs. Die Juristen sollen unter anderem mögliche Schadenersatzansprüche gegen Akteure oder Berater aufdecken, aber auch nochmals das Thema Verschwiegenheitspflicht erörtern.

Mappus hatte vor gut einem Jahr am Parlament vorbei den Rückkauf der EnBW-Aktien vom französischen Konzern EdF eingefädelt. Das Land bezahlte dafür rund fünf Milliarden Euro. Mappus hatte jüngst betont, er würde gerne zu den Vorwürfen Stellung nehmen, müsse dafür aber von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden werden. Der Ausschuss unter Leitung von Ex-Umwelt- und Verkehrsminister Ulrich Müller (CDU) konstituiert sich am Mittwoch.

CDU will Untersuchungsauftrag deutlich weiter fassen

Die CDU war mit ihrem Antrag im Landtag einem ähnlichen Ausschuss von Grünen und SPD zuvorgekommen. Sie will allerdings den Untersuchungsauftrag deutlich weiter fassen und etwa auch die Umstände des angekündigten Rücktritts von EnBW-Chef Hans-Peter Villis beleuchten. Dies weist die grün-rote Koalition jedoch mit dem Argument zurück, aktuelles Regierungshandeln dürfe nicht Gegenstand eines Untersuchungsausschusses sein. Grüne und SPD haben den CDU-Antrag deshalb an den Ständigen Ausschuss verwiesen und einen eigenen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Die CDU will in dem Gremium auf alle Fälle erreichen, dass der zu untersuchende Zeitraum nicht mit der Landtagswahl am 27. März endet, sondern auch den grün-roten Umgang mit der EnBW umfasst.