Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus will es nicht hinnehmen, dass er sich nicht öffentlich zum umstrittenen EnBW-Deal äußern soll. Foto: dapd

Ex-Ministerpräsident Mappus fordert öffentlichen Auftritt im Untersuchungsausschuss der EnBW.

Stuttgart – Im Streit um die Aufarbeitung des umstrittenen Wiedereinstiegs Baden-Württembergs beim Energiekonzern EnBW vor einem Jahr hat der ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) scharfe Kritik am Verhalten der neuen Landesregierung geübt. „Ich bin nicht mehr länger bereit zu akzeptieren, dass sich die grün-rote Landesregierung ständig negativ über das damalige Geschäft und meine Person äußert, ich selbst soll mich aber öffentlich nicht äußern dürfen“, sagte Mappus unserer Zeitung.

Zuvor hatte der Landtag in Stuttgart endgültig den Weg frei gemacht für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses. Er soll die Umstände klären, wie es zum Wiedereinstieg des Landes bei der EnBW im Dezember 2010 kam. Mappus hatte damals quasi im Alleingang und ohne Beteiligung des Landtags den fünf Milliarden Euro teuren Aktienkauf besiegelt.

"Alles andere als faires Verfahren"

Schon vor Wochen hatte er angeboten, zu den damaligen Vorgängen sich zu äußern, wenn die neue Regierung ihn von seiner Amtsverschwiegenheit entbinde. Grün-Rot zögert damit aber. Staatsministerin Silke Krebs (Grüne) hatte am Dienstag betont, aufgrund juristischer Zweifel könne Mappus allenfalls in nichtöffentlichen Sitzungen des Untersuchungsausschusses aussagen.

Aus Sicht von Mappus ist das nicht hinnehmbar. Was Ministerpräsident Kretschmann und seine Staatsministerin Krebs derzeit machten, sei „alles andere als ein faires Verfahren“. Öffentlich gemachten Vorwürfen müsse man auch öffentlich begegnen dürfen. „Ich bestehe deshalb darauf, dass ich in einer öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses aussagen darf, um etliche Dinge endlich mal klarstellen zu können“, sagte der frühere CDU-Ministerpräsident.

"Offenbar Angst vor meiner Aussage"

„Es ist schlicht unwahr, wenn die Landesregierung behauptet, dass ich eine gesonderte, speziell auf meine Person bezogene Verschwiegenheitspflicht mit den anderen Verhandlungspartnern vereinbart habe“. Er dürfe „sehr wohl reden, wenn man mich lässt und mich von meiner Verschwiegenheitspflicht, die ich qua Amt besitze, befreit.“ Aber die Landesregierung habe „offenbar Angst vor meiner Aussage. Sonst hätte man schon vor Monaten eine Anwaltskanzlei damit beauftragen können, den Sachverhalt juristisch zu prüfen. So aber hat man abgewartet und spielt weiterhin auf Zeit.“