Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus. Foto: dapd

Anwälte des Ex-Ministerpräsidenten weisen Darstellung des Landesarchivs zurück, wonach dieser trotz mehrmaliger Aufforderung Herausgabe von Regierungsakten verweigert habe.

Stuttgart - Die Anwälte des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus haben die Darstellung des Landesarchivs Baden-Württemberg zurückgewiesen, wonach dieser trotz mehrmaliger Aufforderung die Herausgabe von Regierungsakten verweigert habe. Auf ihre Anfrage hin habe das Archiv am vergangenen Dienstag mitgeteilt, „dass unser Mandant mit einem Schreiben vom 11. 4. 2011 angeschrieben worden sein soll, das unserem Mandanten aber nicht vorlag“, heißt es in einer Pressemitteilung der Kanzleien Holthoff-Pförtner und Kleiner.

Die Behauptung des Archivs, man habe im Mai 2011 telefonisch im Ministerbüro nachgefragt, sei weder mit Datum noch mit Namen belegt, heißt es weiter: „Aus dieser Antwort ergibt sich, dass es keine mündliche Nachfrage bei unserem Mandanten gab.“ Mappus habe keine Akten zurückgehalten, sondern vielmehr nach seinem Ausscheiden sämtliche Unterlagen zum Themenkomplex EnBW der Staatsanwaltschaft beziehungsweise dem Untersuchungsausschuss des Landtags überlassen.

Das Landesarchiv hatte Mappus im September 2011 wegen des Verdachts der Aktenvernichtung angezeigt. Der Ex-Ministerpräsident habe sich völlig unkooperativ gezeigt und weder auf Briefe noch auf Telefonate reagiert, hieß es. Trotz dieser Anzeige leitete die Staatsanwaltschaft jedoch damals kein Verfahren ein. Eine Überprüfung habe keinen Anfangsverdacht ergeben, lautete die Begründung. Seit Juli wird gegen Mappus und weitere Beteiligte des EnBW-Aktiendeals jedoch wegen des Verdachts auf Untreue ermittelt. Dazu wurden im Staatsministerium und in Wohnungen Akten beschlagnahmt.