Beschlagnahmte Akten aus dem Privathaus von Stefan Mappus Foto: dpa

Eigentlich soll der Untersuchungsausschuss des Landtags den EnBW-Deal von Ex-Ministerpräsident Mappus aufklären. Inzwischen aber befasst sich das Gremium vor allem mit sich selbst.

Stuttgart - Ulrich Müller ist abgetaucht. Seit der Vorsitzende des EnBW-Untersuchungsausschusses am Donnerstag eingeräumt hat, Unterlagen an seinen Parteifreund und ehemaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) weitergegeben zu haben, ist Müller für niemanden mehr zu sprechen. Die Debatte verstummt deswegen aber keineswegs. Im Gegenteil, sie wird heftiger. So forderte die Grünen-Landtagsfraktionschefin Edith Sitzmann am Freitag von Müller, nicht nur wie angekündigt den Vorsitz im Untersuchungsausschuss abzugeben, sondern sich ganz aus dem Gremium zurückzuziehen. „Die Ausschussarbeit darf nicht weiter gefährdet werden“, so Sitzmann, die zugleich die CDU aufforderte, nun ganz auf den Vorsitz zu verzichten. „Ich glaube kaum, dass die CDU in der Lage ist, einen Kandidaten zu benennen, der kompetent, vertrauenswürdig, neutral und fair agieren kann.“

Auch SPD-Landtagsfraktionschef Claus Schmiedel verlangt Konsequenzen. In einem Brief forderte er am Freitag Landtagspräsident Guido Wolf (CDU) auf, das „pflichtverletzende Verhalten“ Müllers in einer öffentlichen Erklärung zu missbilligen. Müller habe mit seinem Vorgehen dem Parlament und dem Stellenwert des Ausschusses geschadet, so Schmiedel. „Ich denke, Sie teilen meine Auffassung, dass die eingeräumten Verhaltensweisen dazu geeignet waren, die Funktions- und Wirkungsweise eines Untersuchungsausschusses als ein wesentliches Element parlamentarischer Arbeit im Kern zu sabotieren“, heißt es in dem Brief an Wolf. Scharfe Kritik kommt auch von der Landes-SPD. Generalsekretärin Katja Mast sagte, Müllers Vorgehen habe gezeigt, dass die CDU „immer noch auf ihren Ex-Ministerpräsidenten Mappus ausgerichtet“ sei.

Bei der CDU sieht man das anders. Zwar wird über die Aktenweitergabe Müllers der Kopf geschüttelt. Dennoch will die CDU nicht den Forderungen von Grünen und SPD nachgeben. „Wir halten an dem Ausschussvorsitz fest und werden einen Nachfolger benennen“, sagte Landtagsfraktionschef Peter Hauk unserer Zeitung. Trotz des Fehlers von Müller müsse man bedenken, dass es Müller war, der darauf gedrungen habe, dass der Untersuchungsausschuss die Akten von der Staatsanwaltschaft überhaupt erst erhält.

31 Ordner aus dem Privathaus von Mappus

Diese 31 Ordner stammen von der Hausdurchsuchung bei Mappus im Sommer 2012. Mappus hatte in den vergangenen Wochen versucht, die Weitergabe an den Ausschuss juristisch zu verhindern, weil er sein „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ in Gefahr sah, wie er betonte. Zu Beginn dieser Woche hatte das Landgericht Stuttgart dann aber entschieden, der Ausschuss dürfe die Unterlagen haben. Und nach ersten Auswertungen für die Mitglieder des Untersuchungsausschusses zeigte sich, dass es wiederholt Kontakt zwischen Mappus und CDU-Abgeordneten im Ausschuss gab – nicht nur durch Müller.

Die Anwälte des Ex-Regierungschefs reagierten am Freitag erbost auf die Tatsache, dass Details „wie befürchtet“ an die Öffentlichkeit gelangt seien. Dies stelle einen Straftatbestand dar, heißt es in einer Presseerklärung: „Es ist nun die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die Täter aus dem Bereich des Untersuchungsausschusses zu ermitteln.“ Im Übrigen, so die Anwälte von Mappus, unterliege der Ex-Ministerpräsident „keinerlei Redeverbot oder gar Kontaktsperre“ mit Abgeordneten. Die Unterlagen, die er von Müller erhalten habe, seien nicht geheimhaltungsbedürftig gewesen. Es bleibe das Ziel von Mappus, seinen Beitrag zur Aufklärung des EnBW-Deals zu leisten.

Als Beispiel nennen die Anwälte den Fragenkatalog an den französischen Energiekonzern EdF, den der Ausschuss zusammengestellt hatte und mit dem man sich von den Franzosen Auskunft über das milliardenschwere Geheimgeschäft erhoffte. Müller habe diese Fragen an Mappus „mit der Bitte übermittelt, über seine Kanäle zu versuchen, die Fragen durch die EdF beantwortet zu bekommen“, so die Anwälte. Dass die Franzosen nicht geantwortet hätten, sei darauf zurückzuführen, dass die grün-rote Landesregierung die Schiedsgerichtsklage gegen die EdF einleitete (weil sie den Kaufpreis für die EnBW-Anteile für überhöht hält) und damit die Franzosen verärgerte.

Trotz der Turbulenzen muss Müller nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart sagte am Freitag, man habe bereits „im Herbst“ 2012 geprüft, ob Müller Dienstgeheimnisse verletzt oder gegen eine Geheimhaltungspflicht verstoßen habe. Da es „keinen Anfangsverdacht“ gab, sei auch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

Notheis wehrt sich

Der damalige Morgan-Stanley-Chef Dirk Notheis, der mit Mappus den Deal eingefädelt hatte, hat sich derweil am Freitag gegen Vorwürfe gewehrt, er habe sich nach seiner Zeugenvernehmung im vergangenen Jahr abfällig über den Untersuchungsausschuss und das Verhör auch durch CDU-Parlamentarier geäußert. Notheis sagte, er habe die Formulierung „zum Kotzen“ nicht verwendet. Das sei nicht sein Sprachgebrauch. „Die Behauptung ist schlicht unwahr. Ich habe in keiner Korrespondenz eine derartige Formulierung verwandt und werde mit allen rechtlichen Mitteln gegen jeden vorgehen, der dies so behauptet.“ Auch die Anwälte von Mappus betonten, ihr Mandant habe sich „nicht abwertend“ über die Arbeit des Ausschusses geäußert. Zuvor war aus den Akten ein SMS-Verkehr zwischen Mappus und Notheis bekanntgeworden, in dem sich beide kritisch über die Art der Aufarbeitung austauschten. Mappus soll dabei aus Verärgerung den Satz „Ich habe gute Lust aus diesem Scheißverein auszutreten“ geschrieben haben. Gemeint war offenbar die CDU.