Wolfgang Vögele, ehemals Jugendrichter am Landgericht Stuttgart, ist gegen eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Jüngst haben Prozesse vor Jugendstrafkammern für Diskussionen gesorgt. Ein Mob aus Fußball-Gewalttätern attackiert zwei Polizisten, eine junge Frau fährt einen Radfahrer tot, weil sie am Handy spielt. Die Strafen fielen auf den ersten Blick mild aus. Ist das Jugendstrafrecht ein Kuschelstrafrecht?

Stuttgart - Herr Vögele, wie viele Urteile haben Sie „im Namen des Volkes“ verkündet?
Das kann ich beim besten Willen nicht sagen. Ich war über 20 Jahre Vorsitzender einer Großen Jugendstrafkammer. Die Zahl der Urteile habe ich mir nie aufgeschrieben, ich weiß sie nicht. Es waren viele.
Als Richter hatten Sie es über viele Jahre hinweg mit Lügen, Ignoranz und Gewalttaten zu tun. Wird man da nicht zynisch?
Die Gefahr mag da sein. Aber ich hatte es auch viel mit geständigen Angeklagten zu tun, die entweder von Anfang an geständig waren, gut beraten von Anwälten. Oder mit Angeklagten, die im Verlauf der Hauptverhandlung verstanden haben, dass es doch gut ist, ein Geständnis abzulegen – weniger, um Pluspunkte bei der Strafzumessung zu bekommen, sondern weil der eine oder andere doch bereit war, sich mit seiner Tat ernsthaft auseinanderzusetzen
Lassen Sie uns über aktuelle Fälle sprechen. Eine 19-Jährige spielt am Steuer mit ihrem Handy und verursacht deshalb einen Zusammenprall. Ein Fahrradfahrer stirbt, der andere wird schwer verletzt. Die junge Frau kommt mit Bewährung davon, obwohl sie des versuchten Mordes und der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen wird. Ist das eine angemessene Strafe?
Ich bitte um Verständnis, aber erstens will ich Urteile von Strafkammern des Landgerichts nicht kommentieren, und zweitens, ich kann es auch nicht, weil ich den Hauptverhandlungen nicht beigewohnt habe. Nur wenn man Tat und Täter kennt und richtig abwägt, kann man sich anmaßen, entweder ein Urteil selber zu fällen oder ein fremdes Urteil zu bewerten. Also kann und will ich dazu nichts sagen.
Ich versuche es trotzdem noch einmal: Ein VfB-Ultra schleudert eine Parkhausschranke gegen Polizisten. Aus der Gruppe heraus fliegen Steine. Der Mann bekommt ebenfalls Bewährung. Ist das nicht ein fatales Signal an gewaltbereite Fußball-Hooligans?
Ich will und kann diese Urteile nicht kommentieren.
Müssten nicht auch Jugendgerichte zu Urteilen kommen, die Signalwirkung haben?
Im Erwachsenenstrafrecht ist die Generalprävention (Abschreckung) ein wichtiger Strafzweck. Im Jugendstrafrecht hat sie nichts verloren, das Jugendstrafrecht ist Erziehungsstrafrecht mit dem Ziel der Einwirkung auf einen jungen Angeklagten.
Wie vermittelt man dem Normalbürger diese vermeintlich milden Strafen?
Die Aufgabe der Strafjustiz, auch der Jugendrichterei ist es, „Grenzpfähle“ zu bewachen. Wir müssen deutlich machen, dass wir die Normen, die für unser Zusammenleben gelten, im Blick haben und dass wir Verstöße ahnden. Zweitens: Wenn man eine Tat nur verknüpft mit einem Endergebnis, vielleicht auch mit einer gewissen Zahl von Jahren, die verhängt worden sind, dann ist das zu kurz gedacht. Ein alter Spruch lautet: Erst die Gesamtschau von Tat und Täter ermöglicht es, einer Sache und einem Täter gerecht zu werden. Der Grundsatz „härtere Strafe – bessere Strafe“ gilt nicht. Allein das Tätigwerden der Justiz hat bereits eine Wirkung auf die Jugendlichen. Ziel muss sein zu prüfen: Was muss ich tun, damit dieser Angeklagte keine neue Straftat begeht.
Was sagen Sie zu dem Vorwurf, das Jugendstrafrecht sei milde, sei ein Kuschelstrafrecht?
Das mag die Meinung an so manchem Stammtisch sein. Das wird dem Jugendstrafrecht aber ganz und gar nicht gerecht. Das klingt so, als ob die Verurteilung zu einer Jugendstrafe eine Strafe milderer Art und Güte ist. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wenn ein junger Mensch wegen einer schweren Tat eine Strafe im Jugendvollzug verbüßen muss, dann sitzt der dort nicht in der Zelle und wartet, bis die Zeit rum ist. Sondern dort wird mit ihm gearbeitet. Er wird aufgefordert, über seine Tat nachzudenken. Und man denkt mit ihm darüber nach, was er tun kann, damit sein Start in der Freiheit besser wird. Ganz besonders gehört hier dazu, dass in den Jugendstrafanstalten sehr viel Ausbildung angeboten wird.
Trotzdem: Ist das Jugendstrafrecht nicht zu milde, müsste es verschärft werden?
Die Diskussion über die Verschärfung des Jugendstrafrechts ist uralt. Das Jugendstrafrecht ist bereits verschärft worden. So kann ein Heranwachsender bei Mord und bei der besonderen Schwere der Schuld inzwischen zu bis zu 15 Jahren verurteilt werden. Bei einem jungen Menschen zählen Jahre in Unfreiheit doppelt. Der Vorwurf des Kuschelstrafrechts kommt auch daher, dass die Höchststrafe bei Jugendlichen im Normalfall bei zehn Jahren liegt. Aber entweder passiert innerhalb dieser zehn Jahre etwas im Inneren des jungen Menschen. Wenn nicht, dann wohl auch nicht in elf, zwölf Jahren. Eine Verschärfung ist also aus meiner Sicht nicht notwendig.
Mit 18 Jahren ist man volljährig. Trotzdem werden viele 19- oder 20-jährige Straftäter nach Jugendstrafrecht verurteilt. Warum?
Ein kluger Gesetzgeber des Jugendgerichtsgesetzes ist dabei geblieben, dass ein junger Mensch erst mit 21 Jahren ausgereift ist. Angeklagte im Heranwachsendenalter, also Menschen zwischen 18 und 21 Jahren, mit denen wir es in der Jugendrichterei zu tun haben, sind ja in den wenigsten Fällen die Heranwachsenden, die aus den gepflegten Verhältnissen kommen, die in wunderbare Schulen gegangen und in intakten Familien aufgewachsen sind. Sondern das sind junge Menschen, die mit gebrochenen Lebensläufen zu uns kommen, oft mit einem Migrationshintergrund, die ihre innere Heimat verloren haben und bei denen in der Erziehung manchmal Gewalt zum Alltag gehört. Wenn diese jungen Menschen hier mit Gewalttaten auffallen, dann wundert das nicht. Je älter ich in meinem Beruf geworden bin, umso überzeugter war ich, dass die Entscheidungsmöglichkeit, bei einem Heranwachsenden nach gewissenhafter Prüfung der Voraussetzungen, nämlich ob sie noch einem Jugendlichen gleichstehen, Jugendstrafrecht anwenden zu können, eine wunderbare Möglichkeit ist, diesem Menschen gerecht zu werden.
Trifft der Eindruck zu, dass die Brutalität zugenommen hat – trotz sinkender Fallzahlen?
Aus der Sicht eines Jugendkammervorsitzenden, bei dem vermehrt Fälle mit dem Vorwurf des versuchten Totschlags auflaufen, scheint dies so zu sein.
Werden die Opfer in Strafprozessen ausreichend miteinbezogen?
Diese Frage muss sich die Justiz stellen. Und alle Kollegen aus meiner Altersgruppe werden bestätigen, dass wir in früheren Jahren sehr auf die Angeklagten bezogen waren und den Opfern nicht genügend gerecht geworden sind. Das hat sich ganz wesentlich geändert, auch durch die Opferschutzgesetzgebung. Aber wir müssen immer im Auge behalten: Es geht um einen Angeklagten und darum, welche Sanktion für diesen angemessen ist. Strafgerichte sind keine Opfer-Therapie-Gerichte. Aber ich habe genügend Verfahren insbesondere im Jugendschutzbereich geführt, in denen ein Angeklagter im Beisein des Opfer zu seiner Schuld gestanden ist. Das ist oft der allerbeste Dienst an den Opfern.
Sind Sie gern in den Ruhestand gegangen?
Ich hätte verlängern können, aber ich wusste für mich, dass es gut war, mit 65 aufzuhören. Ich hätte Schaden genommen, wenn ich weitergemacht hätte. Ich habe gern gearbeitet, bis zum letzten Tag, und war immer erfüllt von dieser Arbeit; aber ich hatte 36 Berufsjahre auf dem Buckel. Erst im Ruhestand habe ich gemerkt, wie viel Stress von mir abgefallen ist. Und so blicke ich mit großer Ruhe und Gelassenheit, mit Freude und vielleicht auch mit einem kleinen bisschen Stolz auf meine aktive Zeit zurück.