In Baden-Württemberg noch erlaubt: Die E-Zigarette Foto: dpa

Der Verkauf von so genannten elektronischen Zigaretten wird im Moment im Land noch geduldet.

Stuttgart - Während andere Bundesländer zum Teil mit Razzien gegen die Verkäufer von E-Zigaretten vorgehen, wird in Baden-Württemberg der Vertrieb der elektrischen Alternative zum Rauchen noch geduldet. „Wir haben ein Verbot deshalb noch nicht erlassen, weil derzeit zu viele Dinge unter den Experten noch ungeklärt sind“, sagte der Sprecher des Sozialministeriums in Stuttgart unserer Zeitung. Eine abschließende Bewertung darüber, ob E-Zigaretten gesundheitsschädlich seien und ob sie in jedem Fall als Arzneimittel eingestuft werden müssten, gebe es noch nicht, so der Sprecher.

Kritiker der E-Zigarette, die angeblich schon von bis zu zwei Millionen Deutschen benutzt wird, behaupten, sie sei so gesundheitsschädlich, dass sie verboten gehöre. Laut Bundesregierung sind die Nikotinfläschchen, die verdampft werden, zudem als Arznei einzustufen, die nur nach behördlicher Zulassung vertrieben werden dürfe.

Der Konsum, in dem Fall Dampfen genannt, ist laut Bund nicht strafbar. Das Sozialministerium in Stuttgart weist aber darauf hin, dass auch für E-Zigaretten das Nichtraucherschutz-Gesetz gelte. „Wer glaubt, man kann die E-Zigarette in Innenräumen reinziehen, der täuscht sich“, heißt es.

Keinerlei Auswirkungen auf die Mitmenschen?

In der Praxis wird dies zumindest im Südwesten aber offenbar oft anders gehandhabt. Felix Grau vertreibt seit 2009 E-Zigaretten in Stuttgart, ist selbst E-Raucher und sagt, er habe in Gaststätten „fast nur positive Erfahrungen gemacht“. Das sei auch kein Wunder, denn der Genuss einer E-Zigarette habe keinerlei negative Auswirkungen auf die Mitmenschen. „Es gibt keine Passivbelastung“, sagt er. „Man riecht es nicht, es wird niemand geschädigt oder belästigt.“ Das Sozialministerium hingegen verweist auf eine Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), derzufolge es nicht geklärt sei, „wie viel Nikotin nach dem Ausatmen des Inhalts in die Umgebung abgegeben wird“. Man müsse davon ausgehen, dass schädliche Stoffe in die Umgebung gelangten, daher müssten die gleichen Regeln gelten wie für herkömmliche Zigaretten. Bayern und Nordrhein-Westfalen (NRW) haben den Vertrieb von E-Zigaretten verboten. Zudem gab es vergangene Woche zwei Großrazzien in NRW und Niedersachsen, bei denen 45 000 Nikotinfläschchen beschlagnahmt wurden.

Verkäufer Grau glaubt, dass es der Staatsmacht nur ums Geld gehe. In England sei die Kritik verstummt, als die Tabaksteuer auf die Nikotinfläschchen ausgeweitet worden sei. Denn E-Zigaretten seien nachweislich sehr viel weniger schädlich als normale Zigaretten. In Österreich und der Schweiz hätten sich die Apotheker den Verkauf und Vertrieb unter den Nagel gerissen. Womöglich wird Letzteres bald europaweiter Standard, denn auch die EU prüft bereits, ob die Nikotinfläschchen als Arznei einzustufen sind.